«Mit dem Verbot soll die Strafverfolgung vereinfacht werden»
0:21
Bundesrat Beat Jans:«Verbot soll die Strafverfolgung vereinfachen»

Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren
Bundesrat will Hamas verbieten

Die Hamas soll in der Schweiz für mindestens fünf Jahre verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Entwurf der dafür nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken.
Publiziert: 21.02.2024 um 14:44 Uhr
|
Aktualisiert: 21.02.2024 um 17:11 Uhr

Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten. Er hat dafür am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Betroffen vom Verbot sind auch mit der Hamas verwandte Organisationen.

Unterstützungshandlungen der Hamas können so mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben», sogar mit bis zu 20 Jahren.

Terror-Bedrohung verringern

Der Bundesrat verspricht sich damit «eine präventive und repressive Wirkung», wie Justizminister Beat Jans (59) an einer Pressekonferenz sagte. Damit soll das Risiko verringert werden, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Bedrohung in der Schweiz soll dadurch verkleinert werden.

Der Bundesrat um Justizminister Beat Jans will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten.
Foto: keystone-sda.ch
1/4

Kommt hinzu: Die Strafverfolgungsbehörden können einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Heisst konkret: Die Finanzierung von Terror über die Schweiz soll so verhindert werden.

Die Meinungsfreiheit sei vom Verbot nicht betroffen, erklärte Jans. Es sei weiterhin erlaubt, seine Sympathien für die Palästinenser öffentlich zu äussern. Die Unterstützung der Hamas jedoch sei verboten und strafbar. Das Verbot der Hamas in der Schweiz bedeute damit auch keinen Paradigmenwechsel in der Aussenpolitik.

Verbot auf fünf Jahre befristet

Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, so Jans. Das Parlament könne diese Frist aber verlängern. Die Vernehmlassung für den Gesetzesentwurf dauert bis am 28. Mai dieses Jahres.

Kämpfer der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas hatte am 7. Oktober Israel angegriffen und dabei fast 1200 Personen getötet und 250 entführt. Unter den Opfern waren auch zwei Schweizer Staatsbürger.

Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten darum in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen.

Bisher erst IS und Al Kaida verboten

Beide Kommissionen hatten geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke von Anfang Oktober auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.

Bisher sind in der Schweiz der Islamische Staat (IS) und die Al Kaida verboten. (oco)

21.02.2024, 15:08 Uhr

Pressekonferenz zu Ende

Nach knapp einer halben Stunde ist die Pressekonferenz beendet.

21.02.2024, 15:04 Uhr

Schweiz unterhält derzeit keine diplomatischen Beziehungen mit der Hamas

Das Aussendepartement führe derzeit keine diplomatischen Beziehungen zur Hamas, erklärt Jans auf eine Frage einer Journalistin. Aber: Das neue Verbot würde allfällige diplomatische Beziehungen nicht tangieren, weil sie keine Unterstützung darstellten.

21.02.2024, 14:56 Uhr

Meinungsfreiheit nicht betroffen

Die Meinungsfreiheit sei vom Verbot nicht betroffen, erklärt Jans. Man dürfe weiterhin seine Sympathien für die Palästinenser öffentlich äussern. Die Unterstützung der Hamas jedoch sei verboten und strafbar, führt der Justizminister weiter aus.

21.02.2024, 14:53 Uhr

Verbot schafft Rechtssicherheit

Das Hamas-Verbot verringere das Risiko, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzten, und es verringere die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium, erklärt Jans den Entscheid des Bundesrats.

Mit dem Verbot könnten die Strafverfolgungsbehörden zudem leichter und effizienter präventive Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.

Drittens schaffe ein Verbot Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden und ermögliche es ihnen, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen.

21.02.2024, 14:50 Uhr

Auftrag des Parlaments erfüllt

Beat Jans betont zum Auftakt der Medienkonferenz, dass der Bundesrat mit der Verabschiedung der Vernehmlassung den Auftrag des Parlaments erfülle. Im National- und Ständerat wurden im vergangenen Jahr zwei gleichlautende Motionen angenommen, die ein Verbot der Hamas fordern.

21.02.2024, 14:23 Uhr

Pressekonferenz mit Bundesrat Beat Jans

Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten. Er hat dafür am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Justizminister Beat Jans wird den Entscheid des Bundesrats in einer Pressekonferenz ausführen.

Ende des Livetickers
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?