Bei Falschparkieren und Rasen in der Schweiz
Deutsche müssen Bussen bald auch zu Hause blechen

Deutsche Falschparkierer oder Raser, die in der Schweiz ein Knöllchen kassiert haben, werden bald auch in Deutschland zur Kasse gebeten: Dies wird mit Inkrafttreten des neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz möglich.
Publiziert: 27.03.2024 um 19:07 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2024 um 08:43 Uhr

Der deutsche Botschafter in Bern, Michael Flügger (65), tauschte die Ratifizierungsurkunden dazu am Mittwoch in Bern mit der Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Nicoletta della Valle (63), aus. Nach Angaben von Flügger tritt der Vertrag am 1. Mai in Kraft.

Bislang konnten Verkehrssünder die teils saftigen Bussen aus der Schweiz in Deutschland aussitzen: Bussgelder aus Ländern ausserhalb der EU – wie der Schweiz oder Grossbritannien – konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei erneuter Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen.

Schwelle liegt bei 80 Franken

Die neue Regelung gilt, wenn die verhängte Geldforderung 70 Euro oder 80 Franken übersteigt. Diese Schwellen sind in der Schweiz schnell erreicht: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn kostet bereits 180 Franken (184 Euro), auf anderen Strassen noch mehr. In Deutschland kostet so eine Geschwindigkeitsüberschreitung nur 60 Euro.

Deutsche müssen Bussen aus der Schweiz künftig auch in Deutschland bezahlen.
Foto: Keystone

Die Verfolgung von Verstössen bei Strassenverkehrsdelikten gilt auch umgekehrt, wenn Schweizer in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstossen. Der neue Polizeivertrag regelt laut dem Bundesamt für Polizei auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von «Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern und Mafiosi». (SDA)

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