Tschüss 236'000 Franken
Kommission will Ruhegehälter für Ex-Bundesräte streichen

Aus dem Amt geschiedene Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter sollen künftig keine Privilegien mehr bei der beruflichen Vorsorge haben. Die zuständige Nationalratskommission will das Ruhegehalt abschaffen und Magistratspersonen wie andere Versicherte behandeln.
Publiziert: 06.09.2024 um 16:58 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2024 um 19:26 Uhr
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Seit längerem ist dieses Ruhegehalt umstritten: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat nun beschlossen, dass ehemalige Bundesräte bei ihrer beruflichen Vorsorge künftig keine Sonderprivilegien mehr erhalten sollen. Das teilte sie am Freitag in einer Medienmitteilung mit.

Aktuell bekommen Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt, das die Hälfte des Lohns eines amtierenden Bundesrats ausmacht. Mit 12 zu 11 Stimmen sprach sich die Kommission nun für eine Änderung aus, die auf einem Vorstoss von SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann (57, SO) basiert.

Ein Bundesrat bekommt pro Jahr 472‘958 Franken brutto. Die Rente beträgt also rund 236'000 Franken. Dieses Geld erhalten ehemalige Magistratspersonen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.

Nationalräte wollen die Ruhegehälter für ehemalige Bundesräte streichen.
Foto: keystone-sda.ch

Teuerungsausgleich soll bleiben

Wyssmann forderte, dass Bundesräte in der Vorsorge wie alle anderen Versicherten behandelt werden. Die bisherigen Privilegien seien nicht mehr zeitgemäss und gegenüber der Bevölkerung schwer zu rechtfertigen. Nur eine Minderheit der Kommission sah dies anders und argumentierte, dass die Unabhängigkeit der Bundesräte nur durch die Beibehaltung der aktuellen Regelung gesichert werden könne.

Gleichzeitig sprach sich die Kommission dafür aus, den Bundesräten weiterhin einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Ein Vorstoss, der diesen abschaffen wollte, wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Kommission begründete dies damit, dass die Koppelung des Bundesratsgehalts an den Teuerungsausgleich für das Bundespersonal eine unkomplizierte und faire Lösung darstelle.

Keine Kürzungen bei den Parlamentariern

Darüber hinaus entschied die Kommission, dass es keine Kürzungen bei den Bezügen der Parlamentarier geben soll. Der Vorstoss von SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61, AG), er forderte eine Halbierung der Parlamentsbezüge, wurde abgelehnt. Die Kommission betonte, dass viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier neben ihrer intensiven politischen Tätigkeit nicht genügend Einkommen durch andere Erwerbsquellen erzielen könnten. Zudem sei das Schweizer Parlament im internationalen Vergleich kostengünstig.

Ein zweiter Glarner-Vorstoss, wonach die Teilnahme an Sondersessionen unentgeltlich erfolgen solle, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Kommission argumentierte, dass Sondersessionen genauso gründlich vorbereitet werden müssten wie reguläre Sitzungen und daher auch entsprechend entlohnt werden sollten. Eine Minderheit befürchtet jedoch, dass sich das Parlament zunehmend zu einem Berufsparlament entwickelt und sprach sich daher für den Vorstoss aus.

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