Besserer Schutz von Gläubigern
Bundesrat will Missbrauch bei Betreibungsregister-Auszügen stoppen

Der Bundesrat will Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch schützen. Auf Betreibungsregisterauszügen soll künftig vermerkt werden, ob die Person am Ort des angefragten Betreibungsamts im Einwohnerregister verzeichnet ist oder nicht.
Publiziert: 14.08.2024 um 13:45 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2024 um 14:15 Uhr
Gläubigerinnen und Gläubiger sollen besser vor Missbrauch geschützt werden.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Damit werde die Aussagekraft der Betreibungsauskunft unmittelbar verbessert, hielt die Regierung fest. Mit dem Hinweis, dass ein Schuldner am Ort des angefragten Betreibungsamtes nicht im Einwohnerregister verzeichnet sei, würden Gläubiger gewarnt, wenn Missbrauch betrieben werde. Die Botschaft entspricht weitgehend dem Vorentwurf. Dieser wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen, wie der Bundesrat schrieb.

Urkunden digital zustellen

Zudem sollen laut der Botschaft des Bundesrats künftig vermehrt elektronische Betreibungsurkunden verwendet werden. Heute bestünden insbesondere in Bezug auf elektronische Verlustscheine Unsicherheiten. In der Praxis würden deshalb meistens Papierurkunden ausgestellt. Dies verursache für alle Beteiligten unnötige Kosten, so der Bundesrat.

Künftig sollen deshalb Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Insbesondere dann, wenn die betroffene Person ihre Eingaben elektronisch eingereicht hat und nicht ausdrücklich die Ausstellung von Papierurkunden verlangt.

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