«Böse Lust» und «schändliche Begierde»
Zürcher Gericht verurteilt «Prediger» wegen Schwulenhass

Wegen einer schwulenfeindlichen «Busspredigt» ist ein christlicher Fundamentalist in Zürich zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Publiziert: 29.07.2022 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2022 um 11:47 Uhr

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 63-jährigen, tiefgläubigen Christen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte eine schwulenfeindliche «Busspredigt» an der Bahnhofstrasse gehalten. Er argumentierte, er habe nur aus der Bibel zitiert.

Das Bezirksgericht verurteilte den christlichen Fundamentalisten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, sowie wegen Verhinderung einer Amtshandlung. Er war von den Polizisten davongerannt, die ihn kontrollieren wollten.

Die Geldstrafe beläuft sich auf 95 Tagessätze zu 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er die Gerichtskosten zahlen. Die Verurteilung stört ihn jedoch nicht. Für Jesus gebe er gerne sein ganzes Hab und Gut, sagte er in salbungsvollem Ton.

Bedingte Geldstrafe: Das Zürcher Bezirksgericht hat einen christlichen Fundamentalisten wegen Schwulenhass verurteilt.
Foto: Philippe Rossier

Es sollen Bibelzitate gewesen sein

Für das Gericht war klar, dass der Mann, der seit 1983 zu Passanten predigt, mit seiner «Busspredigt» Homosexuelle herabsetzte und diskriminierte. Dabei stützte es sich auf den neuen Diskriminierungsartikel, den die Schweizer Stimmberechtigten im Februar 2020 guthiessen. Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung.

Natürlich seien es Stellen aus der Bibel, sagte der Richter in der Urteilseröffnung. Diese würden in diesen «Busspredigten» aber buchstabengetreu und fundamentalistisch interpretiert, um Homosexuelle herabzusetzen. «Diese Ansichten sind im Jahr 2022 in Mitteleuropa definitiv aus der Zeit gefallen.»

Er sieht sich als «Retter der Homosexuellen»

Man könne sonst ja auch noch das Zinsverbot aus dem Alten Testament buchstabengetreu interpretieren. «Aber Sie haben ja selber eine Hypothek auf Ihrem Haus», sagte der Richter zum Verurteilten. Auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht, «bereute» der 63-jährige Christ sogleich seine Hypothek.

Der «Prediger» beteuerte in der Befragung, dass er niemanden diskriminiere, sondern vielmehr «Retter der Homosexuellen» sei. Er habe den «göttlichen Auftrag», sie zur Umkehr zu bewegen, also zur Heterosexualität zu bekehren.

Einen Anwalt hatte der Mann nicht dabei. Jesus sei sein Beistand, sagte er zu Beginn des Prozesses. Auf dem Tisch neben ihm lag eine Bibel. Vor sich hatte er ein Ringmäppchen, aus dem er immer wieder mit lauter Stimme «passende» Bibel-Zitate vorlas.

Passanten riefen Polizei

Vor unzähligen Passanten hatte der 63-Jährige an einem Samstagnachmittag im Juni 2021 zu seiner «Predigt» angesetzt: Homosexualität sei eine Sünde und solche Beziehungen hätten vor Gott keine Gültigkeit. Homosexuelle Liebe sei zudem keine Liebe sondern «böse Lust» und «schändliche Begierde». Weil zwei Passanten die Polizei riefen, fand die Predigt dann ein rasches Ende.

Die Staatsanwaltschaft forderte eigentlich eine deutlich schärfere Bestrafung, als sie das Bezirksgericht am Freitag nun verhängte. Sie verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten, dazu eine bedingte Geldstrafe, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Es war nicht das erste Mal, dass der selbständige Nachhilfelehrer mit der Justiz in Konflikt geriet. Der «Prediger» ist bereits wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft. Er hatte ebenfalls im Jahr 2021 eine Passantin mit der Bibel geschlagen und an der Hand verletzt. Ihr Handy, mit dem sie ihn filmen wollte, fiel deshalb auf den Boden und wurde beschädigt. (SDA)

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