So entfernst du die Autobahnvignette ganz einfach
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Ab jetzt gibt es sie digital:So entfernst du die Autobahnvignette ganz einfach

Webshop des Bundes eröffnet
Ab sofort kannst du die neue E-Vignette kaufen

Ab 1. August kann man die E-Vignette kaufen – mit wenigen Klicks. Der Bund hat den Webshop eröffnet. Angeben muss man nur Nummernschild, Fahrzeugkategorie und Zulassungsland. Die Kontrolle erfolgt nicht per Kamera – jedenfalls vorerst.
Publiziert: 01.08.2023 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 01.08.2023 um 19:08 Uhr

Jetzt kommt die E-Vignette! Ab heute, dem 1. August, kann die elektronische Vignette über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden. Sie ist dann sofort gültig, bis Ende 2023. Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch.

Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig, wie der Bund mitteilt: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen – zum Beispiel, wer die Vignette kauft oder das Auto lenkt – sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Vignette

Die Daten werden auf einem Server in der Schweiz gespeichert und ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

In Zukunft kann die Frontscheibe unbeklebt bleiben.
Foto: Keystone
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Einmaliger Kontrollschildwechsel erlaubt

Freiwillig kann aber die Option «öffentlich einsehbar» im Via Portal gewählt werden. Das ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Für zusätzliche Funktionen können zudem freiwillig E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname und Adresse erfasst werden.

Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.

Keine automatisierten Kontrollen per Kamera

Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert, indem mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet wird.

Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG und im Inland durch die Kantonspolizei anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder. Laut BAZG sind keine automatisierten Kontrollen vorgesehen, solange das duale System besteht. (sf/br)

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