Bund streitet mit Pharmabranche wegen Werbung für rezeptpflichtige Medikamente
Medikamenten-Zoff im Wartezimmer

Das Bundesamt für Gesundheit hat Werbung für rezeptpflichtige Arzneien in Arztpraxen als gesetzeswidrig eingestuft. Der Generikahersteller Sandoz leitete deswegen juristische Schritte ein.
Publiziert: 10.11.2023 um 12:22 Uhr

Kontroverse um Medikamentenwerbung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel in Arztpraxen als gesetzeswidrig eingestuft und plant, diese entsprechend zu verbieten. Das hat das BAG im Oktober etwa dem Generikahersteller Sandoz mitgeteilt, wie die Zeitungen von CH Media berichten.

Ärzte stellen häufig ihre Wartezimmer als Werbeflächen für rezeptpflichtige Produkte oder Imagekampagnen zur Verfügung – gegen Bezahlung.

Rechtsunsicherheit für die gesamte Branche

Sandoz habe zwar sofort auf die Mitteilung des BAG reagiert und seine üblichen Dienstleistungsvereinbarungen für Werbemassnahmen mit Ärzten vorübergehend eingestellt, heisst es in dem Bericht. Trotzdem sei in diesem Zusammenhang ein Verwaltungsverfahren eröffnet worden, teilte Sandoz CH Media mit.

Das Bundesamt für Gesundheit hat entschieden: Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel darf künftig nicht mehr in Wartezimmern von Arztpraxen aufgelegt werden. (Symbolbild)
Foto: Keystone
1/5

Eine Sprecherin von Sandoz betonte die erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich für die gesamte Branche ergeben habe. Weiter erklärte sie, dass das Unternehmen vorerst keine neuen Verträge für Werbedienstleistungen mit Arztpraxen abschliessen werde, bis rechtliche Klarheit geschaffen ist. Allerdings hat das Pharmaunternehmen angekündigt, sich gegen diesen Entscheid wehren zu wollen, wie CH Media weiter berichtet.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Gesundheitswerbung beinhalte etwa das Integritätsgebot, das sicherstellen soll, dass die Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln nicht durch finanzielle Anreize beeinflusst wird.

Landet der Streit bald vor Gericht?

Laut einer BAG-Sprecherin seien finanzielle Vorteile bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich untersagt. Die Frage ist, ob es sich um reine Vermietungsgeschäfte von Werbeflächen handelt oder ob die Werbemassnahmen mehr Verschreibungen von Generika führe, stehe im Zentrum dieser Diskussion.

Sandoz ist nicht der einzige Arzneimittelhersteller, der in Arztpraxen wirbt. Die Entscheidung des BAG hat also Signalwirkung für die gesamte Branche. Sollte das BAG bei seiner Einschätzung bleiben, könnte der Streit um Werbung im Wartezimmer bald auch vor Gericht ausgetragen werden. (oco)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?