Bundesrat darf unterschreiben
Ständerat will Rahmenabkommen nicht schreddern

Thomas Minder wollte dem Bundesrat verbieten, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Er hatte keine Chance im Ständerat.
Publiziert: 13.03.2019 um 11:49 Uhr
|
Aktualisiert: 13.03.2019 um 16:31 Uhr
Wollte dem Bundesrat verbieten, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen: Der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder.
Foto: Keystone
1/7
RMS_Portrait_AUTOR_1148.JPG
Sermîn FakiPolitikchefin

Heute ist Showdown in Bundesbern: Der Bundesrat trifft Arbeitgeber und Gewerkschaften, um mit ihnen über das Rahmenabkommen zu diskutieren. Dass die Gewerkschaften einlenken und plötzlich Ja sagen zum Vertrag, der aus ihrer Sicht die Schweizer Löhne bedroht, ist nicht anzunehmen.

Auch die Politik ist ziemlich skeptisch, was das Abkommen betrifft. Nur GLP, BDP und FDP sagen Ja zum Vertrag, der den bilateralen Weg zwischen der EU und der Schweiz auf eine neue rechtliche Basis stellen soll.

«Abzocker-Schreck»-Minder wollte Übungsabbruch

Alle anderen Parteien können sich mit dem Vertrag nicht anfreunden. Das heisst aber nicht, dass sie Nein sagen, wie der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (58) heute Morgen erfahren musste. Er wollte dem Bundesrat verbieten, das Abkommen zu unterzeichnen.

Weil es nutzlos sei und Brüssel nicht daran hindern werde, seine Macht gegenüber der Schweiz weiterhin auszuspielen. «Es geht nicht um juristische Streitigkeiten, sondern um politische», so Minder. Dafür brauche es keinen Vertrag. Zudem seien die Fronten klar, die Parteien hätten ihre Meinungen gemacht – «wir können heute gut entscheiden», so der Schaffhauser weiter.

«Schlechter Aprilscherz»

Er unterlag jedoch deutlich: Nur vier Ständeräte schlossen sich Minder an – 34 wollten dem Bundesrat nicht verbieten, das Abkommen zu unterzeichnen. Aus dem Abzocker-Schreck Minder wird also kein Europa-Schreck. Wie der Luzerner Ständerat Damian Müller (34) sagte, könne es nur ein «schlechter Aprilscherz» sein, mitten im Prozess einen Übungsabbruch zu beschliessen.

Auch Cassis plädierte fürs Weitermachen: Der Bundesrat habe «noch keine definitive Meinung» zum Abkommen. «Es gibt noch offene Fragen, die zu gross sind, als dass wir unterschreiben könnten.» Der Bundesrat wolle jetzt in der Konsultation abklären, wo allenfalls nachgebessert werden könne. Er versprach, dass der Bundesrat noch vor der Sommerpause festlegen werde, «wohin die Reise geht».

Was, wenn es scheitert?

Traktandiert war im Ständerat auch eine Interpellation des Freiburger CVP-Ständerats Beat Vonlanthen (61). Er hatte den Bundesrat nach den Auswirkungen eines Scheiterns der Verhandlungen mit der EU auf den bilateralen Weg gefragt. Dieser sagte, es gebe keine neuen Marktzugangsabkommen, keine Aktualisierung der bestehenden Abkommen und hohe Hürden in anderen Bereichen.

«Das Rahmenabkommen ist alternativlos», lautete Vonlanthens Fazit. Cassis' Urteil fiel weniger absolut aus: Am Ende des Tages sei es eine Frage der Abwägung, sagte er.

Sozialpartner wegen Rahmenabkommen weiterhin uneinig
1:24
Nach Treffen mit Bundesräten:Sozialpartner wegen Rahmenabkommen weiterhin uneinig
Darum geht es beim Rahmenabkommen

Die EU hat genug von der «Rosinenpickerei» der Schweiz und fordert: Wenn ihr neue Abkommen wollt, dann müssen wir sicherstellen, dass ihr Änderungen des EU-Rechts übernehmt. Es soll nicht bei jedem Abkommen nachverhandelt werden, sondern das soll mehr oder weniger automatisch passieren.

Das Rahmenabkommen soll die bilateralen Verträge in einen Rahmen einbetten. Dieser regelt:

  • Wie Abkommen angepasst werden, wenn sich das EU-Recht entwickelt.
  • Wer überwacht, dass beide Seiten die Abkommen richtig anwenden.
  • Wie wird sichergestellt, dass beide Seiten die Abkommen gleich auslegen.
  • Wer richtet, wenn es Streit über diese Fragen gibt.

Umstritten ist vor allem der letzte Punkt. In der Schweiz will man nicht, dass EU-Richter, also «fremde Richter» Streitfragen entscheiden. Der Bundesrat konnte ein Schiedsgericht aushandeln. Dieses wäre zu gleichen Teilen mit Schweizer und EU-Richtern besetzt. Die Schiedssprüche sind verbindlich. Setzt die unterlegene Partei diese nicht um, kann die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen aber «verhältnismässig» sein. Sie dürfen also nicht völlig unangebracht drastisch ausfallen. Bestimmte Entscheide könnten zudem vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden.

Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Abkommens. Die EU verlangt etwa, dass die Schweiz ihren Lohnschutz anpasst. Weitere Knackpunkte sind Staatsbeihilfen, etwa für Energieversorger oder Staatsgarantien für Banken sowie die Unionsbürgerrichtlinie, mit der EU-Bürger schneller Zugang zur Sozialleistungen erhalten würden.

Die EU hat genug von der «Rosinenpickerei» der Schweiz und fordert: Wenn ihr neue Abkommen wollt, dann müssen wir sicherstellen, dass ihr Änderungen des EU-Rechts übernehmt. Es soll nicht bei jedem Abkommen nachverhandelt werden, sondern das soll mehr oder weniger automatisch passieren.

Das Rahmenabkommen soll die bilateralen Verträge in einen Rahmen einbetten. Dieser regelt:

  • Wie Abkommen angepasst werden, wenn sich das EU-Recht entwickelt.
  • Wer überwacht, dass beide Seiten die Abkommen richtig anwenden.
  • Wie wird sichergestellt, dass beide Seiten die Abkommen gleich auslegen.
  • Wer richtet, wenn es Streit über diese Fragen gibt.

Umstritten ist vor allem der letzte Punkt. In der Schweiz will man nicht, dass EU-Richter, also «fremde Richter» Streitfragen entscheiden. Der Bundesrat konnte ein Schiedsgericht aushandeln. Dieses wäre zu gleichen Teilen mit Schweizer und EU-Richtern besetzt. Die Schiedssprüche sind verbindlich. Setzt die unterlegene Partei diese nicht um, kann die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen aber «verhältnismässig» sein. Sie dürfen also nicht völlig unangebracht drastisch ausfallen. Bestimmte Entscheide könnten zudem vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden.

Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Abkommens. Die EU verlangt etwa, dass die Schweiz ihren Lohnschutz anpasst. Weitere Knackpunkte sind Staatsbeihilfen, etwa für Energieversorger oder Staatsgarantien für Banken sowie die Unionsbürgerrichtlinie, mit der EU-Bürger schneller Zugang zur Sozialleistungen erhalten würden.

Mehr
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?