Damit auch Leute im Homeoffice profitieren
Bundesrat will Steuerpauschale für Berufskosten

Angestellte sollen ihre Berufskosten künftig auch pauschal von den Steuern abziehen können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
Publiziert: 21.12.2022 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2022 um 11:55 Uhr

Wer mehr aus dem Homeoffice arbeitet, kann heute weniger Steuern sparen als jemand, der immer ins Büro fährt. Das soll sich ändern. Geht es nach dem Bundesrat, sollen unselbständige Erwerbstätige künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen.

Die Pauschale würde die Kosten der Fahrt, Verpflegung und der übrigen Berufsaufwände abdecken und unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.

Etwa 6000 Franken

Wie hoch die Pauschale ausfällt, wird das Finanzdepartement festlegen. Sie soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Man rechne deshalb momentan mit einer Grössenordnung von 6000 Franken, hiess es. Die Pauschale soll auch für die kantonalen Steuern gelten. Wie hoch diese dort ausfalle, sei den Kantonen überlassen.

Ob im Homeoffice oder im Büro: Angestellte sollen Berufskosten künftig pauschal von den Steuern abziehen können. Das schlägt der Bundesrat vor. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Anstelle der Pauschale können auch weiterhin die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Dabei können Abzüge neu auch für mobiles Arbeiten geltend gemacht werden, auch wenn Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Abzugsfähig sind die Fahrtkosten bei den Bundessteuern wie bisher bis maximal 3200 Franken ab 2023, die Mehrkosten für die Verpflegung und der Wochenaufenthalt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023. (SDA/sf)

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