Das sind die nächsten Corona-Lockerungen
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Masken, Restaurants, Clubs:Das sind die nächsten Corona-Lockerungen

Berset stellt nächste Corona-Lockerungen vor
Maske weg im Freien, in der Schule und im Job!

Die Schweiz soll der Normalität ein grosses Stück näher kommen. Der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt präsentiert. Nebst Lockerungen bei der Maskenpflicht solls in vielen weiteren Bereichen Erleichterungen geben.
Publiziert: 11.06.2021 um 09:24 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2021 um 14:15 Uhr

Die Corona-Pandemie sei kein 100-Meter-Lauf, sondern ein Marathon, warnte Gesundheitsminister Alain Berset (49) im März 2020. Nun, über ein Jahr später, befindet sich die Schweiz laut dem Bundesrat auf den letzten Metern des 42-Kilometer-Laufs. «Die Ziellinie ist in Sichtweite», sagte Berset am Freitag vor den Medien. Um aber gleich hinterherzuschieben: «Aber wir sind noch nicht am Ziel.»

In den letzten vier Wochen haben sich die Fallzahlen halbiert, die Zahl der pro Tag registrierten Todesfälle befindet sich inzwischen im unteren einstelligen Bereich. Der Bundesrat hält deshalb an seinem Plan fest und sieht per 28. Juni einen nächsten grossen Öffnungsschritt vor.

Die wichtigsten Punkte in der Übersicht:

Erneut beugt sich die Landesregierung über die Corona-Lage.
Foto: Keystone
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  • Weg mit der Maske! Die Maskenpflicht im Freien – zum Beispiel an Bahnhöfen oder im Zoo – soll fallen. Auch Oberstufenschülerinnen und -schüler können aufatmen. Die schweizweite Maskenpflicht für die Sek II soll aufgehoben werden. Die Kantone können wieder selbst entscheiden, ob eine Maske an der Schule getragen werden muss. Auch am Arbeitsplatz wird die generelle Maskenpflicht aufgehoben.
  • Clubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen – allerdings nur für Personen mit Covid-Zertifikat. Rein dürfen maximal 250 Personen, eine Maskenpflicht gibts keine. Ausserdem will der Bundesrat, wie bereits angekündigt, Grossveranstaltungen drinnen bis 3000 Personen und draussen bis 5000 Personen erlauben. Hochzeitsfeste und andere Veranstaltungen ohne Zertifikats-Pflicht dürfen mit höchstens 250 Personen steigen. Sitzen alle, zum Beispiel im Fussballstadion, sind sogar bis 1000 Personen erlaubt.
  • Lockerungen gibts auch für Restaurants. Ab 28. Juni sollen drinnen nicht nur vier, sondern maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Draussen soll es gar keine Personenbeschränkung mehr geben. Wer sich drinnen bewegt, muss Maske tragen. Restaurants können – wie auch Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen –, wenn sie wollen, nur Personen mit Covid-Zertifikat hereinlassen. Dann können sie dafür auf Schutzmassnahmen wie eine Maskenpflicht verzichten.
  • Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen dürfen ausserdem ihre Kapazitäten weiter herauffahren. Im Sport-Bereich fallen die bisherigen Personen-Beschränkungen. Chöre dürfen auch wieder drinnen auftreten.
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Auch an der Grenze wird gelockert

Pünktlich auf die Sommerferien will der Bundesrat ausserdem die Einreiseregeln erheblich lockern. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht fallen. Zudem soll das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten aufgehoben werden, wenn sie geimpft sind. Die Risikoliste, auf der die Länder geführt werden, für die eine Quarantänepflicht gilt, wird verkleinert: Nur noch Länder, in denen gerade eine besorgniserregende Virusvariante grassiert, sollen darauf gelistet sein. Wer geimpft ist, kann grundsätzlich ohne Test und Quarantäne einreisen – auch aus diesen Staaten.

Auch für Schweizerinnen und Schweizer sind Erleichterungen beim Reisen absehbar. Die EU habe offiziell bestätigt, das Schweizer Covid-Zertifikat anzuerkennen, sagte der Vizedirektor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) an der Medienkonferenz.

Definitiver Entscheid am 23. Juni

Bundespräsident Guy Parmelin (61) hat ausserdem mitgeteilt, dass die Kurzarbeitsentschädigungen für Lehrlinge und Temporär-Kräfte bis Ende September verlängert werden sollen, sofern ein Unternehmen weiterhin stark von der Krise betroffen ist.

Noch sind die Lockerungen sowie die weiteren Beschlüsse nicht in Stein gemeisselt. Die Vorschläge gehen nun zur Konsultation zu den Kantonen, den Sozialpartnern und den zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats. Am 23. Juni will der Bundesrat dann definitiv entscheiden. (lha)

Bundesrat 11. Juni 2021

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