Corona-Leaks
Bundesanwaltschaft darf Mails von Ringier-CEO nicht verwenden

Neues Urteil in der Corona-Leaks-Affäre: Der Zugriff auf E-Mails wird verweigert, dies entschied das Zwangsmassnahmengericht Bern. Quellenschutz geht vor.
Publiziert: 07.06.2024 um 11:02 Uhr
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Die E-Mails von Ringier-CEO Marc Walder (58) an den ehemaligen Kommunikationschef von Alain Berset (52) dürfen nicht für das Gerichtsverfahren rund um die Corona-Leaks verwendet werden. Das hat das Zwangsmassnahmengericht Bern vor wenigen Tagen entschieden, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Ringier gibt auch den Blick heraus.

Der Entscheid wurde mit Spannung erwartet, denn die Corona-Leaks beschäftigen die Schweizer Politik schon seit mehreren Jahren. Der Sonderermittler Peter Marti verdächtigte Peter Lauener (46), Bersets ehemaligen Kommunikationschef, dass er vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben hat. Das Bundesamt für Informatik hatte Marti die ganze berufliche Mailbox von Lauener geliefert, wo auch E-Mails mit dem Ringier-CEO auftauchten. Auf dieser Basis beschlagnahmte Marti darauf E-Mails und weitere Daten bei Ringier, Walder und Lauener, welche gesiegelt wurden. Die Bundesanwaltschaft verlangte in der Folge beim Zwangsmassnahmengericht Bern Zugriff auf diese Daten. 

Dieser Zugriff wurde nun verweigert. Ringier und Walder drangen beim Gericht mit dem Verweis auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis durch. Das Gericht betonte im Urteil die Wichtigkeit der Medienfreiheit, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. «Brisante Informationen sind tendenziell eher erhältlich, wenn Medienschaffende der Informationsquelle oder dem Autor Diskretion zusichern können, welche der Staat nicht durch eine Pflicht zur Zeugenaussage durchbrechen darf.» Der Quellenschutz diene «der Herstellung von Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten».

Die Mails von Ringier-CEO Marc Walder dürfen nicht für das Gerichtsverfahren rund um die Corona-Leaks verwendet werden.
Foto: keystone-sda.ch

Die beschlagnahmten E-Mails und Daten dürfen in der weiteren Untersuchung der Bundesanwaltschaft nicht ausgewertet und verwendet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht weitergezogen werden. 

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