Coronavirus - Schweiz
Härtefallklausel für Unternehmen in Covid-19-Gesetz steht

Der Ständerat hat am Donnerstag das Covid-19-Gesetz grundsätzlich gutgeheissen. Damit gibt es für Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise neu eine Härtefallklausel.
Publiziert: 10.09.2020 um 13:34 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2020 um 19:22 Uhr
Der Ständerat hat am Donnerstag das Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Damit gibt es neu eine Härtefallklausel für Unternehmen. Paul Rechsteiner (SP/SG), Präsident der Gesundheitskommission, fühlte den Zeitdruck beim Beraten der Vorlage.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Der Nationalrat hatte diese am Mittwoch eingebracht, der Ständerat stimmte ihr am Donnerstag zu. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer dem Covid-19-Gesetz mit 33 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Mit dem Gesetz sollen wo nötig und sinnvoll Notrechtsmassnahmen, die der Bundesrat zur Bewältigung der Corona-Krise ergriffen hat, in ordentliches Recht überführt werden.

Einig sind sich die Räte aber noch nicht überall. Differenzen gibt es etwa bei den Massnahmen für die Kultur. Der Nationalrat wollte die Unterstützung von 80 auf 100 Millionen Franken bis Ende 2021 erhöhen, der Ständerat blieb auf der kostengünstigeren Linie des Bundesrats.

Zudem fordert der Ständerat neu einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Demnach muss der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, die eine besondere Bindung zum Grenzgebiet haben. Der Rat nahm diesen Artikel mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung an. Auch der Bundesrat unterstützt den Antrag.

Der Ständerat musste das Geschäft aber unter Zeitdruck beraten. Der Nationalrat war erst am Mittwochabend mit seiner Beratung durchgekommen und hatte zahlreiche Änderungen angebracht. Die federführende Gesundheitskommission behandelte die wichtigsten Punkte in einer Sondersitzung am Donnerstagmorgen. Viele der eingereichten Einzelanträge konnte die Kommission jedoch nicht beraten. Die Situation sei etwas prekär, sagte Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG).

Ein Aufschub war jedoch nicht möglich. Ziel ist es, die Vorlage bis zum Ende der Session zu bereinigen, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Käme das Gesetz nicht durch, würden verschiedene Corona-Massnahmen nächste Woche - sechs Monate nach Inkrafttreten - wirkungslos.

In der Diskussion kam immer wieder ein brisantes Thema zur Sprache: das Impfen und die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst vor einem Impfzwang. Rechsteiner machte klar: «Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun!» Die Kritik zielte daneben, das Impfen werde im Epidemiengesetz behandelt.

Rechsteiner sprach aber diesbezüglich von einer «neuen Bewegung», welche sich gegen das Covid-19-Gesetz und einen Impfzwang und das Covid-19-Gesetz wehre. Für ein Referendum gegen das Gesetz sollen bereits 18'000 Unterschriften gesammelt worden sein.

Aus diesem Grund schlug Thomas Minder (parteilos/SH) vor, das «Sammelsurium-Geschäft» zu teilen in einen Part für Gesundheitsmassnahmen und einen für die Finanzhilfen. Das sei für die Bevölkerung wichtig. Bei den Finanzhilfen beispielsweise für den Sport und der Kultur gebe es sehr unterschiedliche Meinungen. Daher sei es gewinnbringend, wenn das Projekt geteilt würde. Er kam jedoch mit dem Antrag nicht durch.

(SDA)

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