Ständerat weist neuen Vorschlag zur Heiratsstrafe zurück
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CVP enttäuscht:Ständerat weist neuen Vorschlag zur Heiratsstrafe zurück

CVP erleidet schmerzhafte Niederlage
Heiratsstrafe-Abschaffung zurück an Absender geschickt

Das tat weh: Mit 25 zu 18 Stimmen hat der Ständerat die Abschaffung der Heiratsstrafe zurück an den Bundesrat geschickt. Die CVP bringt das in eine schwierige Situation.
Publiziert: 16.09.2019 um 17:54 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2019 um 14:49 Uhr
Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP) stellte die Ergebnisse der Beratung vor.
Foto: Keystone
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Sermîn Faki

Ehepaare sollen nicht mehr Steuern zahlen müssen als Konkubinatspaare. Der Ständerat nahm heute Montag einen neuen Anlauf, um die Heiratsstrafe abzuschaffen (siehe Box). Und baute eine Zusatzschlaufe ein. Denn die Mehrheit der Kantonsvertreter fand, die vorgeschlagene Reform sei unausgewogen und würde neue Ungerechtigkeiten schaffen.

Konsequenterweise schickten zum Schluss 25 Ständeräte die Vorlage zurück an den Bundesrat. Der soll neue Modelle prüfen, etwa das Splitting-Modell, das verschiedene Kantone anbieten, sowie die Individualbesteuerung.

CVP im dummen Rank

Die CVP-Ständeräte weibelten vergeblich dafür, dass nach 34 Jahren, seitdem die steuerliche Ungerechtigkeit gegenüber Verheirateten amtlich sei, endlich vorwärts gemacht werde.

Das ist die Heiratsstrafe

Die Heiratsstrafe betrifft die direkte Bundessteuer. Heute müssen Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und das Haushaltseinkommen höher ist, mehr direkte Bundessteuer zahlen als gleich gut verdienende Konkubinatspaare. Wenn diese Benachteiligung mehr als zehn Prozent beträgt, spricht man von der Heiratsstrafe. Der maximale Grad der Diskriminierung beträgt 84 Prozent. Er betrifft jene Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Auch wenn die CVP-Initiative abgelehnt wurde – und das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt hat: Der Bundesrat will diese steuerliche Diskriminierung abschaffen. Er schlägt vor, dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar. Bezahlen müssten die Ehepaare dann den tieferen Beitrag. Der Bundesrat schätzt, dass ihn das jährlich rund 1,15 Milliarden Franken kosten wird. Die Vorlage kommt in der Herbstsession 2019 in den Ständerat. (sf)

Die Heiratsstrafe betrifft die direkte Bundessteuer. Heute müssen Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und das Haushaltseinkommen höher ist, mehr direkte Bundessteuer zahlen als gleich gut verdienende Konkubinatspaare. Wenn diese Benachteiligung mehr als zehn Prozent beträgt, spricht man von der Heiratsstrafe. Der maximale Grad der Diskriminierung beträgt 84 Prozent. Er betrifft jene Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Auch wenn die CVP-Initiative abgelehnt wurde – und das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt hat: Der Bundesrat will diese steuerliche Diskriminierung abschaffen. Er schlägt vor, dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar. Bezahlen müssten die Ehepaare dann den tieferen Beitrag. Der Bundesrat schätzt, dass ihn das jährlich rund 1,15 Milliarden Franken kosten wird. Die Vorlage kommt in der Herbstsession 2019 in den Ständerat. (sf)

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Die CVP bringt die Rückweisung in einen dummen Rank: Denn bis nächsten Mai muss sie entscheiden, ob sie ihre Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe zurückzieht.

Zur Erinnerung: Die Initiative war 2016 schon einmal vor dem Volk, wurde aber äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei. Und der Bundesrat entschied, sie zu wiederholen.

Umstrittene Ehedefinition

Zwar hat die CVP die Zahlen auf ihrer Seite: Gemäss neusten Schätzungen sind 1,4 Millionen Menschen von der Heiratsstrafe betroffen. Aber die Initiative beinhaltet auch eine eher konservative Ehedefinition – an der sich viele Kreise stören. Bei einer erneuten Abstimmung könnte die CVP deswegen wieder Schiffbruch erleiden.

Daher will die Partei die Initiative eigentlich zurückziehen – machte das aber davon abhängig, ob basierend auf dem Vorschlag des Bundesrats eine gute Lösung kommt.

In der Ehefalle

Diese Hoffnung kann sie nun begraben. Denn erstens muss auch der Nationalrat noch entscheiden, ob er das Paket ebenfalls an den Bundesrat zurückweisen will. Und die Landesregierung bräuchte dann nochmals Zeit, neue Vorschläge zu machen.

Das reicht unmöglich bis im Mai nächsten Jahres. Die CVP sitzt in der Ehefalle.

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