Ein Extra-Impfpass für Corona
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Ab heute ist er im Einsatz
Ein Extra-Impfpass für Corona

Ab heute Montag kann man seine Corona-Impfung in einen besonderen Impfpass eintragen lassen. Der ist digital und erinnert an die zweite Dosis, die nach wenigen Wochen nötig wird.
Publiziert: 04.01.2021 um 16:30 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2021 um 09:50 Uhr
Sermîn Faki

Die heute Montag angelaufene Corona-Impfaktion ist eine logistische Herausforderung, nicht nur, was die Beschaffung, Verteilung und Kühlung der Impfdosen angeht, sondern auch das Impfen selbst.

Vom einzigen bisher in der Schweiz zugelassenen Impfstoff Corminaty braucht jeder zwei Dosen im Abstand von einigen Wochen. Das heisst: Die Behörden müssen sicherstellen, dass auch dann genügend Impfstoff da ist, wenn die Seniorinnen und Risikopatienten die zweite Spritze brauchen. Und: Die Patienten müssen über einen neuen Termin informiert werden.

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Zu diesem Zweck wurde ein eigener digitaler Impfpass geschaffen. «Die Geimpften können ihre Daten auf myCOVIDvac eintragen lassen», so Daniel Dauwalder, Sprecher des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu BLICK. «Dies ermöglicht es, die Personen darüber zu informieren, falls eine Auffrischung der Impfung notwendig werden sollte, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.»

Anonymisierte Daten

Im Moment trägt das zuständige Impfzentrum die Daten in den Covid-Impfpass ein. Allerdings: Wer nicht möchte, dass seine Daten erfasst werden, kann dies mitteilen, dann wird darauf verzichtet. Er erhält dann einen schriftlichen Impfnachweis.

Darum wird der Corona-Impfpass empfohlen

Der digitale Corona-Impfpass ist freiwillig – wie die Impfung an sich ja auch. Die Stiftung «MeineImpfungen» empfiehlt ihn aber aus folgenden Gründen:

  • Wichtige Informationen zu den Covid-19-Impfungen (Name des erhaltenen Impfstoffs, Daten der Impfungen usw.) werden sicher und in der Schweiz gespeichert. Der Patient alleine bestimmt, wer auf seine Daten zugreifen darf.
  • Der E-Impfausweis kann nicht verloren gehen.
  • Der E-Impfausweis ist ein offizielles Dokument.
  • Der E-Impfausweis für Covid-19 wird mit dem Logo des BAG ausgedruckt.
  • Der E-Impfausweis kann jederzeit und an jedem Ort der Welt online aufgerufen und beliebig oft ausgedruckt werden.
  • Zum Zeitpunkt der zweiten Impfdosis werden Impfpass-Besitzer automatisch benachrichtigt – und auch, falls eine spätere Auffrischung notwendig wird.
  • Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine internationale Covid-19-Impfbescheinigung benötigt werden (etwa für Reisen in bestimmte Länder oder mit bestimmten Fluggesellschaften), könnten die gespeicherten Daten als Grundlage für eine internationale Impfbescheinigung («smart yellow card» der Weltgesundheitsoragnisation) dienen.

Der digitale Corona-Impfpass ist freiwillig – wie die Impfung an sich ja auch. Die Stiftung «MeineImpfungen» empfiehlt ihn aber aus folgenden Gründen:

  • Wichtige Informationen zu den Covid-19-Impfungen (Name des erhaltenen Impfstoffs, Daten der Impfungen usw.) werden sicher und in der Schweiz gespeichert. Der Patient alleine bestimmt, wer auf seine Daten zugreifen darf.
  • Der E-Impfausweis kann nicht verloren gehen.
  • Der E-Impfausweis ist ein offizielles Dokument.
  • Der E-Impfausweis für Covid-19 wird mit dem Logo des BAG ausgedruckt.
  • Der E-Impfausweis kann jederzeit und an jedem Ort der Welt online aufgerufen und beliebig oft ausgedruckt werden.
  • Zum Zeitpunkt der zweiten Impfdosis werden Impfpass-Besitzer automatisch benachrichtigt – und auch, falls eine spätere Auffrischung notwendig wird.
  • Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine internationale Covid-19-Impfbescheinigung benötigt werden (etwa für Reisen in bestimmte Länder oder mit bestimmten Fluggesellschaften), könnten die gespeicherten Daten als Grundlage für eine internationale Impfbescheinigung («smart yellow card» der Weltgesundheitsoragnisation) dienen.
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Laut BAG werden die Daten von myCOVIDvac in anonymisierter Form den Behörden zur Verfügung gestellt, damit diese die Durchimpfungsrate errechnen können. Dauwalder betont: «Die Behörden erhalten im Rahmen dieses Impfmonitorings keine Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.»

Impfungen nachtragen lassen

Personen, die nicht möchten, dass ihre Daten auf myCOVIDvac gespeichert werden, erhalten aus dem Onedoc-System nach jeder Impfung eine Bescheinigung. Wenn sie diese aufbewahren, können sie die Corona-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt auch durch ihren Arzt ins normale Impfbüchlein übertragen lassen – so man dieses denn noch findet.

Auch dafür gibt es längst eine digitale Lösung. Die Stiftung «Meine Impfungen» bietet das sogenannte elektronische Impfbüchlein schon länger an. Auf www.meineimpfungen.ch kann jeder ein e-Impfbüchlein erstellen oder von Fachpersonen erstellen lassen. Letzteres kostet zehn Franken. Doch diejenigen, die das digitale Impfbüchlein selbst anfertigen wollen, müssen alle bisherigen Impfungen vom Arzt oder Apotheker bestätigt lassen. Und diese können dafür ebenfalls Geld verlangen.

Erinnerungs-SMS

Wer bereits ein elektronisches Impfbüchlein hat – das sind hierzulande etwa 300'000 Personen – kann später auch seine Corona-Impfung dort eintragen lassen. Doch weshalb sollte man überhaupt ein digitales Impfbüchlein erstellen lassen? Kann ich mich denn sonst nicht gegen Corona impfen lassen? Doch, aber wer ein Impfbüchlein im Internet erstellt, kann von den folgenden Vorteilen profitieren: Er weiss immer, wo seine Impfungen eingetragen sind, wird per SMS an Auffrischungen erinnert und vermeidet in Notfällen – etwa auf Reisen – Doppelimpfungen.

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