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Warum wir ein drittes Mal über das Covid-Gesetz abstimmen

Am 18. Juni stimmt die Schweiz über die Verlängerung des Covid-Gesetzes ab. Die Gegner der Corona-Massnahmen ergriffen das Referendum.
Publiziert: 01.06.2023 um 12:55 Uhr
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Aktualisiert: 01.06.2023 um 14:08 Uhr
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Als die Covid-Pandemie 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat schnell handeln. Er stützte sich dabei auf das Epidemiengesetz – und auf Notrecht. Mit dem Covid-19-Gesetz schuf das Parlament dann eine befristete Grundlage, damit die Pandemie ohne Notrecht weiter bekämpft werden konnte. Damit im Notfall bestimmte Massnahmen weiterhin rasch zur Verfügung stehen, hat das Parlament im Dezember 2022 einen Teil des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 verlängert.

Was regelt das Covid-19-Gesetz noch?

Falls die Corona-Zahlen wieder ansteigen sollten, könnten die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen: Er kann beispielsweise die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Menschen von zu Hause aus arbeiten zu lassen.

Mit den verlängerten Bestimmungen sollen weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden dürfen, auch wenn diese in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann mit dem Gesetz zudem ein Covid-Zertifikat ausstellen, falls dies für Auslandsreisen wieder nötig wäre.

Die Massnahmen-Gegner, hier Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi (r.) sowie Roland Bühlmann, Co-Präsident der «Freunde der Verfassung», haben erfolgreich das Referendum ergriffen.
Foto: keystone-sda.ch
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Bei allfälligen Grenzschliessungen muss der Bund laut Gesetz dafür sorgen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin einreisen können.

Warum stimmen wir darüber ab?

Das Komitee «Massnahmen-Nein» hat das Referendum ergriffen und genügend Unterschriften gesammelt. Hinter dem Komitee stecken die Vereine Mass-Voll und die «Freunde der Verfassung». Diese Bewegungen hielten während der Pandemie die Corona-Politik des Bundesrats für falsch und kritisierten insbesondere das Covid-19-Zertifikat.

Welche Argumente bringen die Gegner?

Um den Schutz der Bevölkerung gegenüber Krankheitserregern sicherzustellen, reiche das bisherige Epidemiengesetz völlig aus, schreibt das Nein-Komitee auf seiner Website. «Die verlängerten Gesetzesbestimmungen bieten die Möglichkeit, jederzeit wieder ein Zertifikat und weitere diskriminierende Massnahmen wie das Contact-Tracing einzuführen», fürchten sie. Dies verletzte die Grundrechte. Der Bund habe die Pandemie selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Deshalb dürfe er jetzt nicht die ausgelaufenen Teile des Covid-19-Gesetzes verlängern.

Welche Argumente haben die Befürworter?

Inzwischen sind die Corona-Massnahmen praktisch vollständig aufgehoben. Es sei aber sinnvoll, dass dem Bundesrat bei Bedarf weiterhin bewährte Instrumente zur Verfügung stünden, schreiben etwa die Grünen in ihrer Medienmitteilung. Dazu zählen sie etwa Corona-Tests oder die Ausstellung von Corona-Zertifikaten, zum Beispiel für Reisen ins Ausland.

Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes stelle eine saubere und demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für diese Instrumente sicher, so die Befürworter.

Wer ist dafür, wer dagegen?

Die SVP ist die einzige Regierungspartei, die bisher die offizielle Nein-Parole beschlossen hat. Dem Komitee für ein Nein hat sich auch FDP-Nationalrat Marcel Dobler (42) angeschlossen. Seine Partei entscheidet am 5. Mai, wie sie sich positioniert. Mitte, GLP, SP und Grünen sprechen sich für die Ja-Parole aus. Die Kantone unterstützen die Verlängerung ebenfalls. Das Covid-19-Gesetz gewährleiste, dass sich Bund und Kantone auch in der nun wieder geltenden normalen Lage gut aufeinander abstimmten, schrieb die Konferenz der Kantonsregierungen in einer Mitteilung.

Was, falls es die Stimmbevölkerung sich für ein Nein entscheidet?

Würde die Verlängerung vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt, würden die Covid-Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten. Unter anderem gäbe es dann keine Rechtsgrundlage mehr für die Ausstellung und Kontrolle eines Covid-Zertifikats oder für eine mögliche Reaktivierung der Tracking-App. Doch wie gesagt: Auch bei einem Ja gelten die Bestimmungen des Gesetzes auch nur noch bis Mitte 2024.

Haben wir nicht schon mal drüber abgestimmt?

Doch. Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals vom Parlament angepasst. Das Stimmvolk stellte sich bisher in zwei Referendums-Abstimmungen jedes Mal hinter das Gesetz. Im Juni 2021 und im November 2021 sagten jeweils deutlich 60,2 beziehungsweise 62 Prozent Ja zum Covid-Gesetz.

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