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Der Bundesrat fordert
Keine brutalen Ego-Shooter mehr für Kinder!

Der Bundesrat will den Onlineverkauf von Videospielen an Kinder regulieren: Im Alleingang und als erstes Land überhaupt. Wie effektiv die Bemühungen sind, ist allerdings fraglich.
Publiziert: 16.03.2019 um 10:44 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2019 um 14:07 Uhr
Joel Probst

Der Bundesrat will Videospiele regulieren. Wie, weiss er noch nicht so genau. Und ob er die Regeln durchsetzen kann, auch nicht: Das Herzstück der Bemühungen ist das neue «Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele». Am Freitag wurde es in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem Gesetz wird die Film- und Videospielbranche im Namen des Jugendschutzes dazu verpflichtet, ihre Werke nach Altersstufen zu klassifizieren und Alterskontrollen beim Vertrieb einzuführen.

Dabei will der Bundesrat grundsätzlich auf die Selbstkontrolle der Branchen setzen, diese aber für alle Unternehmen als verbindlich erklären. Mit dem Gesetz lehnt sich der Bundesrat – zumindest im Bereich Film – an eine EU-Richtlinie an. Davon erhofft er sich, gemeinsam mit der EU stärker Druck auf internationale Anbieter ausüben zu können.

Kein anderes Land kennt ein solches Gesetz

Bei der Regulierung von Videospielen bewegt sich die Schweiz mit diesem Gesetzesentwurf allerdings auf unbekanntem Terrain. Denn der Bundesrat will auch Onlineshops für Videospiele, wie beispielsweise die Plattform Steam, zu Alterskontrollen verpflichten. «Eine solche Regulierung kennt bisher kein Land», sagt Ludwig Gärtner, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Zuständiger für die Vernehmlassung des Gesetzes.

An Ballergames zu gelangen, ist heute ein Kinderspiel. Nicht aussergewöhnlich auch, das Kinder schon früh in Kontakt mit brutalen Spielen kommen.
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Ein 13-jähriger Junge soll also künftig keinen brutalen Ego-Shooter mehr im Internet kaufen können: Onlineshops müssten das Alter eines Kunden verifizieren, bevor sie ihm ein Videospiel mit Gewalt- oder Sexualdarstellungen verkaufen dürften.

Das wäre zumindest die Theorie. Denn wie die Alterskontrolle auszusehen hätte, ist noch schleierhaft: Das Gesetz schreibt keine Kriterien vor. Diese würden zu einem späteren Zeitpunkt in einer Verordnung definiert.

«Es ist unsicher, ob sich dieses Gesetz durchsetzen liesse»

Kann das Gesetz also tatsächlich halten, was es verspricht? Kann die Schweiz im Alleingang den Videospielhandel im Netz regulieren? Selbst Gärtner ist davon nicht restlos überzeugt: «Es ist unsicher, ob sich dieses Gesetz durchsetzen liesse.» Er hofft vor allem auf die Eigeninitiative der Branche: Diese hätte schliesslich auch ein Interesse an einem griffigen Jugendschutz.

«Wenn sich die Onlineshops von internationalen Konzernen allerdings weigern, wäre es für die Schweiz als einzelnes Land sehr schwierig und aufwendig, die Regeln durchzusetzen», sagt Gärtner. Er fragt jedoch rhetorisch: «Wäre es besser, nichts zu tun?»

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