Die «Affäre Kopp»
Ihr Telefonat sorgte für einen Polit-Skandal

Elisabeth Kopps Bundesrats-Karriere kam Anfang 1989 zu einem jähen Ende. Ein Gespräch mit ihrem Mann war ihr zum Verhängnis geworden.
Publiziert: 14.04.2023 um 21:26 Uhr
|
Aktualisiert: 15.04.2023 um 07:45 Uhr
Lea Hartmann, Dominique Schlund

Im Dezember 1988 war Justizministerin Elisabeth Kopp mit gutem Ergebnis für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden. Doch gut einen Monat später, am 12. Januar 1989, ist es vorbei. An einer Medienkonferenz gab Kopp ihren sofortigen Rücktritt bekannt.

Zum Verhängnis war ihr ein Telefonat mit ihrem Mann Hans W. Kopp geworden. Die Bundesrätin hatte ihn angerufen, um ihn zum Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Shakarchi Trading AG zu drängen. Gegen die Zürcher Devisen- und Goldhandelsfirma wurde wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt, wie die Justizministerin erfahren hatte.

Hans W. Kopp tritt daraufhin von seinem Amt zurück – die Medien mutmassen über einen Tipp seiner Frau. Zunächst dementieren sowohl die Bundesrätin als auch ihr Mann. Trotz des medialen Drucks wird Kopp wiedergewählt.

Elisabeth Kopp verlässt das Bundeshaus in Bern am Tag ihres Rücktritts.
Foto: keystone-sda.ch
1/4

Wenige Tage nach der Wahl kommt heraus: Kopp hat nicht die Wahrheit gesagt. Sie räumt ein, ihren Mann informiert zu haben. Am 12. Dezember 1988 kündigt sie ihren Rücktritt auf Ende Februar 1989 an, sieht sich aber nach wie vor im Recht. «Mich trifft weder rechtlich noch moralisch irgendeine Schuld», sagt sie vor den Medien. Kopp stellte sich auf den Standpunkt, dass sie von ihrer persönlichen Mitarbeiterin von den Ermittlungen erfahren habe. Sie habe gedacht, es handle sich dabei um Gerüchte aus der Bankenwelt, nicht um departementsinterne Infos.

Dann der Hammer

Am 11. Januar 1989 folgt dann der Hammer: Der vom Bundesrat eingesetzte Sonderermittler Hans Hungerbühler äussert den dringenden Verdacht, dass die Bundesrätin das Amtsgeheimnis verletzt habe. Kopp tritt per sofort zurück.

In der Folge setzen National- und Ständerat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein. Die PUK, die unter der Leitung des späteren Bundesrats Moritz Leuenberger (76) den Fichenskandal aufdecken wird, kommt unter anderem zum Schluss, dass nicht in erster Linie das Telefonat das Problem gewesen sei, sondern Kopps Unvermögen, diesen Fehler einzugestehen. Der Bericht hält aber auch fest, dass Kopp «ihr Amt kompetent, umsichtig und mit Engagement geführt» habe.

Das Bundesgericht spricht Kopp 1990 vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei. Es kann nicht beweisen, dass die Bundesrätin wusste, woher die Infos stammten, die sie weitergab. Die Entlastung kommt für Kopp zu spät.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?