Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass ohne diese Rückversicherung Anlässe, die eine grosse Vorlaufzeit brauchen, gar nicht erst durchgeführt würden.
Auch die Massnahmen bei der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit will die vorberatende Kommission bis Ende 2022 verlängern. Es sei unklar, wie sich die Situation entwickle.
Zudem schlägt die SGK-S ihrem Rat vor, dass die Entschädigung im Falle eines Erwerbsausfalles weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet werden solle. Der Bundesrat beantragt, die Entschädigung nur noch bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu gewähren.
In all diesen Punkten will die Ständeratskommission weitergehen als der Bundesrat es vorsieht.
Verlängerungen bis Ende 2022
Das Covid-19-Gesetz wurde seit September 2020 bereits drei Mal geändert - nun laufen die meisten Bestimmungen Ende dieses Jahres aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sollen gewisse Bestimmungen auch im Jahr 2022 weiterlaufen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.
Es gibt auch Bestimmungen, die nicht angetastet werden, da sie ohnehin bis Ende 2022 in Kraft sind. Das gilt etwa für den Artikel über das Covid-Zertifikat. Diese Frist soll beibehalten werden.
Finanzielle Folgen der Corona-Bestimmungen
Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes hat auch finanzielle Folgen: Der Bundesrat rechnet für 2022 mit Mehrausgaben von 915 Millionen Franken, wenn das Parlament seinen Anträgen folgt.
(SDA)