Hans Müller wegen Falschparken zu Busse verurteilt
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Er werde seine Strafe absitzen:Hans Müller wegen Falschparken zu Busse verurteilt

FDP-Ständerat ist der Neffe von «Parksünder» Müller
«Onkel Hans hat eben Prinzipien!»

«Parksünder» Hans Müller aus Ermensee LU will lieber ins Gefängnis als eine Strafe zahlen. Nun stellt sich heraus: Sein Neffe ist Ständerat Damian Müller. Der hat Verständnis für seinen Onkel.
Publiziert: 27.04.2019 um 16:21 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2019 um 17:14 Uhr
Hans Müller (69) aus Ermensee LU hat sein Auto auf der Zufahrt des Nachbarn abgestellt und wurde deshalb wegen Nötigung verurteilt. Nun soll er eine Busse zahlen. Doch das will er nicht. Er sagt: Lieber gehe ich ins Gefängnis.
Foto: Anian Heierli
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Sermîn FakiPolitikchefin

Rentner Hans Müller (69) will lieber 20 Tage ins Gefängnis als eine Geldstrafe von 2000 Franken zu zahlen. Zu der ist es gekommen, weil Müller sein Auto in der Einfahrt seines Hauses in Ermensee LU vergessen hatte (BLICK berichtete).

Doch verbringt man wirklich lieber drei Wochen hinter Gittern als eine Busse zu zahlen? «Mich wundert das nicht», sagt einer, der es wissen muss. Sein Neffe Damian Müller (34) – FDP-Ständerat aus dem Kanton Luzern. «Onkel Hans hat eben Prinzipien!», sagt er. «Dass er lieber ins Gefängnis geht als die Strafe zu zahlen, ist Ausdruck davon.»

«Wir Müllers haben alle einen harten Grind»

Damian Müller sagt, er kenne den Fall nicht und sein Onkel – «Das ist ein Guter!» – habe sich deswegen auch nie bei ihm gemeldet – sonst hätte er versucht zu schlichten. Aber: «Wir Müllers haben alle einen harten Grind.»

Müller spricht aus Erfahrung: Vor knapp vier Jahren wurde er in den Ständerat gewählt – im zarten Alter von 30 Jahren. Müller, der zuvor kaum bekannt war, trat als Aussenseiter an und schaffte den Sprung nach Bern im ersten Anlauf.

Warum gab es keine gütliche Einigung?

Sein Onkel wurde vom Bezirksgericht Hochdorf wegen mehrfacher Nötigung verurteilt. Weil er sein Auto 2015 für zwei Stunden auf seiner Einfahrt parkierte – und seinen Nachbarn, der auf dem Nebengrundstück eine Werkstatt hat, an der Zufahrt hinderte. Weshalb dieser Anzeige erstattete, um sein Durchfahrtsrecht durchzusetzen. Deswegen soll Müller eine Busse von 2000 Franken zahlen, hinzu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten von fast 10'000 Franken. «Meine Frau und ich leben von unseren Renten», sagt Hans Müller zu BLICK. Auch deshalb will er die Busse lieber im Gefängnis absitzen.

Bitter fügt er an: «Ich verstehe nicht, weshalb sich die Staatsanwaltschaft drei Jahre mit einem falsch parkierten Auto beschäftigt.» Das kann auch sein Neffe nicht nachvollziehen. Er findet: «Dass man nicht versucht hat, eine gütliche Einigung zu finden, ist schon unverständlich.» (sf)

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