Für die 13. AHV-Rente
Mehrwertsteuer soll um 0,7 Prozentpunkte steigen

Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen. Darüber hat sich der Bundesrat am Freitag vom zuständigen Innendepartement informieren lassen. Eingeführt wird die 13. Rente 2026.
Publiziert: 13.09.2024 um 11:35 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2024 um 22:18 Uhr
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Der Bundesrat hat einen entscheidenden Schritt zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beschlossen: Die Mehrwertsteuer soll um 0,7 Prozentpunkte steigen, damit der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt. Dass die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte, entschied die Regierung schon Mitte August. Neu ist der Wert der Erhöhung. 

Die 13. Altersrente, die ab 2026 eingeführt werden soll, wird jährlich rund 4,2 Milliarden Franken kosten. Diese zusätzlichen Ausgaben erfordern dringende Massnahmen. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer soll auch der Bundesanteil an den AHV-Ausgaben von derzeit 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent reduziert werden. Eine ursprünglich geplante stärkere Kürzung auf 18,7 Prozent wurde verworfen. Dadurch wird der Bund ab 2026 etwa 450 Millionen Franken zur Finanzierung der neuen Rente beitragen. 

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde mit der Erhöhung für die 13. AHV-Rente auf 8,8 Prozent steigen. Bereits Anfang 2024 war der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht worden. Grund war die Zusatzfinanzierung der AHV. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, etwa für Lebensmittel, würde um 0,2 Prozentpunkte steigen und der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte. Der reduzierte Satz liegt heute bei 2,6 Prozent und der Sondersatz beträgt 3,8 Prozent.

Ab 2026 bekommen Seniorinnen und Senioren eine 13. AHV-Rente.
Foto: Keystone
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Baume-Schneider wollte andere Variante

In der Vernehmlassung hatte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) noch ganz andere Varianten präsentiert. Als Linke lag ihre Präferenz bei zusätzlichen Lohnprozenten, weil hier hohe Einkommen besonders stark mitzahlen. Allenfalls kombiniert mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung.

Gegen zusätzliche Lohnprozente gingen insbesondere SVP, FDP und Wirtschaftsverbände auf die Barrikaden. Nicht nur Erwerbstätige sollten die 13. AHV-Rente finanzieren, auch die Rentner müssten über die Mehrwertsteuer ihr Scherflein beitragen.

Aber auch im Bundesrat wurde Baume-Schneiders Lieblingslösung vom Tisch gewischt – und die Kombilösung gleich mit. Auf Druck der bürgerlichen Bundesräte kam daher die reine Mehrwertsteuer-Variante zum Zug. 

Am Montag kommen die neuen AHV-Zahlen

In einem nächsten Schritt soll am Montag die neuen Finanzperspektiven präsentiert werden. Diese hatte das Innendepartement berechnet, nachdem bekannt wurde, dass sich der Bund jahrelang verrechnet hatte. 

Danach wird der Bundesrat eine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente verfassen und ans Parlament übermitteln. Dies wird im Oktober der Fall sein. Dann entscheiden National- und Ständerat. Um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, ist zudem eine Verfassungsänderung und somit ein Ja von Volk und Ständen notwendig.

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