Gegen Fachkräftemangel
Bundesrat behält Drittstaaten-Kontingente bei

Der Bundesrat lässt die Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittländern und für Dienstleister aus dem EU/Efta-Raum für 2023 unverändert. Damit soll die Wirtschaft weiterhin die benötigten Fachkräfte rekrutieren können.
Publiziert: 23.11.2022 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 23.11.2022 um 15:29 Uhr

Die Zuwanderung aus Drittstaaten ist im Interesse einheimischer Arbeitskräfte beschränkt. Vor der Festlegung der Kontingente für die Menschen aus Drittstaaten ausserhalb der EU und der Efta sowie Grossbritannien hörte der Bund Kantone und Sozialpartner an, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Mit den Kontingenten unterstützt die Landesregierung ihren Angaben zufolge vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Kriegs in der Ukraine die Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft.

Damit kann die Wirtschaft im kommenden Jahr 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren. 4500 von ihnen erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B. Weitere 4000 können mit der Kurzaufenthaltsbewilligung L in der Regel für weniger als ein Jahr der Schweiz arbeiten.

4500 Aufenthaltsbewilligungen B für Fachkräfte aus Drittstaaten: Einwohnerregister in Schaffhausen. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

(SDA)

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