Gesetzesrevision in Vernehmlassung
Bund startet Kampagne für elektronisches Patientendossier

Der Bund startet eine Kampagne für das elektronische Patientendossier (EPD). Mit dem Dossier stehen erstmals behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen digital zur Verfügung. Die Kampagne führt der Bund zusammen mit den Kantonen.
Publiziert: 03.07.2023 um 11:56 Uhr

Das System bildet die Basis für den Informationsaustausch von Patientinnen und Patienten mit den behandelnden Gesundheitsfachleuten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem «Bulletin» vom Montag schreibt.

Dem EPD müssen sich Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen anschliessen. Freiwillig anschliessen können sich Apotheken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Spitex-Dienste oder Physiotherapeuten.

Mit dem einheitlichen Kommunikationskanal werden die wichtigsten Informationen abrufbar. Gemäss dem BAG bringt das mehrere Vorteile. Die nationale Informationskampagne läuft unter dem Motto «Das EPD wirkt». Sie richtet sich ab Sommer an Gesundheitsfachleute und ab 2024 an die Bevölkerung.

"Das EPD wirkt": Mit diesem Slogan startet das Bundesamt für Gesundheit seine Kampagne für das elektronische Patientendossier.
Foto: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Der Bundesrat schickte Ende Juni die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung. Er beabsichtigt, dass alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten. Wer das nicht will, muss beim Kanton Widerspruch einlegen. (SDA)

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