Klimaseniorinnen gewinnen vor Europäischem Gerichtshof in Strassburg
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Das freut auch Greta Thunberg:Klimaseniorinnen gewinnen vor Europäischem Gerichtshof

Greta Thunberg jubelt nach Urteil in Strassburg
«Das ist erst der Anfang in Sachen Klimastreitfälle»

Das Urteil gegen die Schweiz sorgt international für Aufsehen. Selbst Aktivistin Greta Thunberg äussert sich dazu. Sie hatte mit den Klimagrosis mitgefiebert.
Publiziert: 09.04.2024 um 16:31 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2024 um 17:14 Uhr

Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg (21) hat die Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begrüsst. Diese «ist erst der Anfang in Sachen Klimastreitfälle», erklärte sie am Dienstag in Strassburg.

«Überall auf der Welt bringen immer mehr Menschen ihre Regierungen vor Gericht, um sie für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Unter keinen Umständen dürfen wir zurückweichen, wir müssen noch mehr kämpfen, denn das ist erst der Anfang», sagte Thunberg nach dem Urteil.

Zwei andere Klagen abgelehnt

Thunberg hatte mit vielen anderen Klimaaktivisten vor dem Gerichtshof im französischen Strassburg gewartet und mit den Klägerinnen und Klägern mitgefiebert. Neben der Klage der Schweizer Seniorinnen hat das Gericht noch zwei weitere Klima-Klagen beurteilt. Diese hatten dann aber wenig Erfolg. 

Gespanntes Warten auf das Urteil: Klima-Aktivistin Greta Thunberg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Foto: keystone-sda.ch
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Einem französischen Ex-Bürgermeister sprach das Gericht die Klageberechtigung ab, zu einer Klage von sechs jungen Portugiesen lehnte er eine Entscheidung ab. Diese hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hielt das Gericht fest. Demnach hätten sie ihre Klimaklage gegen 32 europäische Länder unter anderem zuerst in Portugal durch alle Instanzen bringen müssen, bevor sie an den Menschenrechtsgerichtshof gelangten.

Der ehemalige Bürgermeister eines französischen Küstenorts hatte gegen sein Heimatland geklagt. Seine Klage wies das Gericht ab. Er verfüge über keine Klageberechtigung. Ihm fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also der Nachweis, dass er besonders betroffen sei, erklärten die Richter. (SDA/sf)

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