Initiative lanciert
Schwyzer wollen die Kesb abschaffen

Weil ein Teil der Fälle von der Kesb «laienhaft und weltfremd» abgewickelt würden, will ein Komitee mittels Initiative dafür sorgen, dass im Kanton Schwyz Entscheide im Bereich der Fürsorge wieder in den Gemeinden gefällt werden.
Publiziert: 02.10.2015 um 17:54 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:58 Uhr

Im Kanton Schwyz soll das Vormundschaftswesen zurück in die Obhut der Gemeinden. SVP-Politiker haben eine entsprechende kantonale Gesetzesinitiative lanciert. Sie richtet sich gegen die 2013 eingeführte kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).

Das Initiativkomitee bestätigeheute entsprechende Medienberichte. Dem Komitee gehören der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander sowie vier SVP-Kantonsräte an.

Die Unterschriftensammlung soll in den kommenden Wochen beginnen, wie das Komitee auf Anfrage verlauten liess. Für das Zustandekommen der Gesetzesinitiative sind 2000 Unterschriften nötig. Eine Sammelfrist gibt es im Kanton Schwyz diesbezüglich nicht.

Die Initiative verlangt dem Unterschriftenbogen gemäss, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wieder von den Gemeinden geführt werden. Diese soll aus Fachpersonen und Gemeindevertreten bestehen. In kleineren Gemeinden sollen sich die Behörden überkommunal zusammenschliessen können.

Die Initianten wollen laut eigenen Angaben, dass Entscheide im Bereich der Fürsorge wieder dort gefällt würden, wo sie anfielen, nämlich «bürgernah» in den Gemeinden. Bei der Kesb würden 85 Prozent der Fälle korrekt ablaufen, betont das Komitee in einem Schreiben. In 15 Prozent der Fälle würde aber «weltfremd, laienhaft und arrogant» entschieden.

Mit der Einführung von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hatten die Kantone auf Geheiss des Bundes 2013 das Vormundschaftswesen reorganisiert. Von einer Kantonalisierung versprach sich der Gesetzgeber unter anderem mehr Professionalität.

Statt der Gemeinden sorgen in Schwyz nun das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz sowie jenes in Innerschwyz für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie nötige Unterstützung einzuholen. Darunter fallen etwa Kinder, geistig Behinderte oder Suchtkranke. Die neue Behörde kämpfte zu Beginn mit weit höheren Fallzahlen als erwartet und hatte Koordinationsprobleme. (SDA)

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