Kantone planen Obligatorium auch für bestehende Gebäude
Solarpanels sollen auf allen Häusern Pflicht werden

Im Kanton Zürich fordert eine Mitte-Links-Allianz eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Gebäude. Das soll schweizweit Schule machen.
Publiziert: 19.09.2022 um 10:22 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2022 um 13:00 Uhr

Das Potenzial ist riesig. Würden auf den Dächern und an den Fassaden aller Häuser im Land, die dafür geeignet sind, Solarpanels installiert, könnten laut einer Studie des Bundesamts für Energie jedes Jahr 67 Terawattstunden Strom produziert werden. Das ist mehr, als die Schweiz derzeit an Strom verbraucht.

So weit die Theorie. In der Praxis gibt es heute noch sehr viele Gebäude ohne Photovoltaik-Anlage. Doch wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, wollen die Kantone nun vorwärtsmachen.

Wer umbaut, soll Solaranlage installieren müssen

Für Neubauten gilt bereits in drei Vierteln der Kantone ein Solaranlagen-Obligatorium. Eine schweizweite Pflicht ist derzeit im Parlament Thema. Nun sollen auch die Besitzer bestehender Häuser in die Pflicht genommen werden. Im Kanton Zürich reichen, so der «Tages-Anzeiger», Kantonsrätinnen und -räte von SP, Grünen, GLP, EVP und der Alternativen Liste (AL) am Montag eine parlamentarische Initiative ein, die auch für diese Gebäude eine Solarpflicht einführen will. Gebäude in Industrie- und Gewerbezonen sollen bis 2035 Solarpanels installieren müssen. Für Besitzer von Wohnhäusern gibt es keine solche Frist. Sie sollen eine Solaranlage in Betrieb nehmen müssen, wenn sie das Haus umbauen.

Die Kantone wollen auch für bereits gebaute Häuser eine Solaranlagen-Pflicht einführen.
Foto: Valeriano Di Domenico
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Doch nicht nur in Zürich laufen Bestrebungen, bestehende Bauten mit Solaranlagen auszurüsten. Der «Tages-Anzeiger» verweist auf einen Entscheid der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (ENDK). Ende August verabschiedete diese einstimmig das Ziel, dass sich künftig nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Gebäude zu einem «angemessenen Anteil mit vor Ort produzierter Elektrizität» versorgen müssen.

Hauseigentümer wehren sich

«Ziemlich sicher» werde die Solarpflicht für bestehende Gebäude Teil eines neuen Pakets von Mustervorschriften für die Kantone, wird ENDK-Generalsekretär Jan Flückiger zitiert. Bei diesen Mustervorschriften handelt es sich um Richtlinien, auf die sich die Kantone einigen und die als Vorlage für kantonale Vorschriften dienen. Damit soll verhindert werden, dass in jedem Kanton etwas anderes gilt.

Beim Hauseigentümerverband (HEV) kommen die Pläne erwartungsgemäss gar nicht gut an. Der Verband kritisiert, dass man mit einer Solarpflicht in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit eingreifen würde. «Den Eigentümern würde vorgeschrieben, in eine Anlage zu investieren», kritisiert HEV-Direktor Markus Meier.

Aus seiner Sicht reichen die heutigen Fördermassnahmen vollkommen aus. So können in fast allen Kantonen die Kosten für eine Solaranlage von den Steuern abgezogen werden. Damit spare man etwa 20 Prozent der Investitionskosten. Dieses System hat sich aus Sicht des Hauseigentümerverbands bewährt. (lha)

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