Kind kann nicht zwei Väter haben
Jetzt streiten Rechts-Professoren über Papi-Urteil

Während der Zürcher Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt und SVP-Ständeratskandidat das Ein-Vater-Urteil des Bundesgerichts begrüsst, sieht sein St. Galler Kollege Thomas Geiser darin ein möglicher Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention.
Publiziert: 22.05.2015 um 13:31 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:25 Uhr

Die in eingetragener Partnerschaft lebenden Männer, die in den USA ein Kind von einer Leihmutter austragen liessen, dürfen gemäss Bundesgericht nicht beide als Elternteile ins Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden.

Nur derjenige Mann, dessen Sperma für die Befruchtung der Eizelle einer anonymen Spenderin verwendet wurde, wird auch rechtlich Vater. Damit wird die kalifornische Geburtsurkunde nur teilweise anerkannt. Darin sind beide Männer als Väter aufgeführt. Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte die Übernahme der amerikanischen Urkunde noch befürwortet.

Laut dem Rechtsprofessor und Zürcher SVP-Politiker Hans-Ueli Vogt hat das Bundesgericht  richtig entschieden, denn es habe sich an die Rechtsnormen gehalten. Vogt sieht dafür drei gute Argumente: «Einerseits steht in unserer Verfassung ein Verbot der Leihmutterschaft.» Zudem wäre die Adoption nach geltendem Recht nicht möglich gewesen. «Und das Ganze sieht auch nach einer Rechtsumgehung aus.»

Die Eintragung des zweiten Vaters verstösst gemäss Bundesgericht damit in grundlegender Weise gegen die rechtlichen und ethischen Werturteile  in der Schweiz – gegen die sogenannte Ordre Public. 

Der St. Galler Rechtsprofessor Thomas Geiser kritisiert diese Argumentation: «Ich sehe nicht, wie man in diesem Fall eine Ordre-Public-Widrigkeit begründen kann.» Geiser ist überzeugt, dass ein Weiterzug de Urteils an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ausischtsreich ist. Er geht davon aus, «dass dieses Urteil der Überprüfung durch Strassburg kaum standhalten wird.» Genau solche Überprüfungen würden aber durch eine Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative der SVP gegen verunmöglicht.

Vogt ist überzeugt, dass es die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP braucht, obwohl sich das Bundesgericht in diesem Fall über ein ausländisches Urteil hinweggesetzt hat. Hier gehe es nicht um fremde Richter: «Es ist ein Vorgang rein nach Schweizer Recht.» Und die Frage der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare müssten laut Vogt die politischen Instanzen beantworten. Diese Diskussion laufe ja, sagt der SVP-Politiker.  (jow/eis)

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