Kommentar zu AHV-Frauenrenten
Unfair. Unsozial. Unanständig.

Das Frauenrentenalter steigt auf 65. Als Gegenleistung gibt es für neun Frauen-Jahrgänge einen Rentenzuschlag. Im Gegensatz zu den normalen AHV-Renten wird dieser aber nicht der Teuerung angepasst. Nie.
Publiziert: 30.08.2023 um 15:45 Uhr
RMS_Portrait_AUTOR_1047.JPG
Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Künftig müssen Frauen ein Jahr länger arbeiten. Zum Ausgleich erhält eine Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 einen Rentenzuschlag, je nach Jahrgang und Einkommen zwischen 12.50 und 160 Franken im Monat. Tiefere Einkommen bekommen dabei den höheren Zustupf. Als «fair» und «sozial» wurde die Lösung gelobt.

Und nun das: Der Rentenzuschlag für die Frauen ist fix. Er wird zwar lebenslang ausbezahlt, aber lebenslang unverändert. Im Gegensatz zu den normalen AHV-Renten wird er weder der Lohn- noch der Preisentwicklung angepasst. Der sogenannte Mischindex, der für jede andere Altersrente gilt, wird nicht angewendet. Nie.

Zuschlag verliert an Wert

Der Zuschlag verliert damit von Jahr zu Jahr an Kaufkraft. Was heute als 160 Franken ausbezahlt wird, ist in 20 Jahren vielleicht noch halb so viel wert. Das trifft ausgerechnet die Tieflöhnerinnen am stärksten.

Der Rentenzuschlag für die Frauen wird nicht der Teuerung angepasst.
Foto: Shutterstock
1/6

Davon, dass der Teuerungsausgleich gestrichen wird, war weder in der Parlamentsdebatte noch im Abstimmungskampf die Rede. Der Bundesrat gibts, der Bundesrat nimmts.

Nachdem die Männer die AHV-Reform gegen die Frauen durchgedrückt haben, leistet sich nun die Regierung den nächsten Affront gegen die Frauen. Unfair. Unsozial. Unanständig. 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Kommentare