Krebs-Gift im Trinkwasser
Bund verbietet Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ab sofort!

Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, sind ab sofort nicht mehr zugelassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat entschieden, den Verkauf solcher Produkte ab sofort zu stoppen.
Publiziert: 12.12.2019 um 07:20 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2020 um 22:04 Uhr

Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Produkte, die Chlorothalonil enthalten, nicht mehr verwendet werden. Das teilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstagmorgen mit. Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des vermutlich krebserregenden Fungizids ein.

Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend Giftigkeit gewisser Abbauprodukte vor.

Notwendigkeit, schnell zu handeln

Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten können Abbaustoffe von Chlorothalonil im Trinkwasser nachgewiesen werden.
Foto: Getty Images
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Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. (SDA/noo)

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