Lebensgefährten sollen nicht mehr zu kurz kommen
Ständerat «enterbt» Kinder

Der Ständerat kürzt den Pflichtteil für Kinder und schafft jenen für die Eltern ganz ab. So kann der Erblasser über einen grösseren Teil des Nachlasses frei bestimmen.
Publiziert: 12.09.2019 um 17:00 Uhr
Das Stöckli reduziert den Erb-Pflichtteil, damit werde der Vielfalt der Lebensentwürfe Rechnung getragen, so FDP-Ständerat Andrea Caroni.
Foto: Keystone
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Das über 100-jährige Erbrecht wird den heutige Realitäten angepasst. Das Stöckli will, dass Erblasser über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.

Patchworkfamilien mit Kindern von verschiedenen Partnern und rechtlich undefinierte Beziehungen sind verbreitet. Ehepaare lassen sich scheiden, die Ex-Ehefrau heiratet erneut, der Ex-Ehemann lebt neu in einer Beziehung mit einem Mann. Solchen Realitäten steht die jetzige Pflichtteilsregelung im Weg.

Neue Partnerin soll nicht leer ausgehen

Oft geht die neue Partnerin heute beim Tod des Erblassers leer aus – was sehr stossend ist, wenn sie den Partner jahreleng gepflegt hat. Neu soll die Lebenspartnerin oder der -partner nicht mehr in die Sozialhilfe gedrängt werden. Dennoch soll es keinen Pflichtteil für faktische Lebenspartner geben.

Pflichtteil reduziert

Im Stöckli herrschte Einigkeit darüber, den Pflichtteil für Kinder zu reduzieren. Dieser beträgt heute drei Viertel des Erbanspruchs, neu soll er die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern des Erblassers fällt ganz. So kann ein Erblasser über einen grösseren Teil seines Nachlasses frei verfügen, «womit der Vielfalt der heutigen Lebensentwürfe am besten Rechnung getragen wird», sagt Kommissionssprecher Andrea Caroni (39, FDP). Die Vorlage geht an den Nationalrat. (pt)

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