«Massenüberwachung» verletze die Privatsphäre
Digitale Gesellschaft zieht wegen Kabelaufklärung vor Gericht

Der Nachrichtendienst darf seit September die Internetkommunikation überwachen und hat Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel. Die Digitale Gesellschaft spricht von «Massenüberwachung» und zieht eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Publiziert: 31.10.2017 um 10:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:59 Uhr
Die Digitale Gesellschaft geht gegen die «Massenüberwachung» des Nachrichtendienstes vor, indem sie eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht zieht. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Die sogenannte Kabelaufklärung wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Die Digitale Gesellschaft* zieht eine Beschwerde weiter, nachdem der Nachrichtendienst (NDB) nicht darauf eingetreten ist. Der NDB darf seit September die Internetkommunikation überwachen.

Mit der Kabelaufklärung erhält der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel. Die Datenströme werden erfasst und nach bestimmten Sichtworten abgesucht. Kommt ein gesuchtes Stichwort vor, wird die Kommunikation vertieft ausgewertet.

Kritiker hatten das neue Nachrichtendienstgesetz erfolglos bekämpft. Ende August erhob die Digitale Gesellschaft gegen die Kabelaufklärung Beschwerde beim NDB. Es handle sich um eine «Massenüberwachung» ohne Anlass, die das Grundrecht auf Privatsphäre und auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schwerwiegend verletze, argumentierte sie.

Vorrang des öffentlichen Interesses?

Der NDB entschied nun, inhaltlich nicht auf das Gesuch einzutreten, wie die Digitale Gesellschaft am Dienstag bekanntgab. Die Umsetzung des Gesetzes verletze «offensichtlich keine durch die Verfassung und die EMRK garantierte Grundrechte», wird der NDB in der Mitteilung zitiert. Die Digitale Gesellschaft zieht die Beschwerde gegen die Kabelaufklärung an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weiter.

Eingriffe in Grundrechte seien nur rechtmässig, wenn sie geeignet und erforderlich seien, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Zudem müsse das öffentliche Interesse überwiegen. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Digitalen Gesellschaft bei der Funk- und Kabelaufklärung nicht erfüllt.

Zwar werde die Wahrung gewichtiger öffentlicher Interessen anvisiert. Die Funk- und Kabelaufklärung könne zur Wahrung dieser Interessen aber kaum etwas beitragen, da sie ein sehr unspezifisches Vorgehen darstelle. Es handle sich um eine Art Rasterfahndung. Verdächtigt werde jede und jeder. «Wer das Internet nutzt, wird überwacht.»

Um ihr Vorgehen zu legitimieren, macht die Digitale Gesellschaft besondere Betroffenheit geltend. Die Gesuchsteller seien als Journalisten tätig und deshalb von der Funk- und Kabelaufklärung speziell betroffen. Sie seien für die Ausübung ihres Berufs verstärkt darauf angewiesen, frei von Überwachung und unter Wahrung des Quellenschutzes recherchieren und andere Personen kontaktieren zu können. (SDA)

*Die Digitale Gesellschaft ist eine gemeinnützige Organisation, die sich seit 2011 für Grund-, Menschen- sowie Konsumentenrechte im Internet einsetzt.

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