Das sagt Alain Berset zu den Massentests
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«Bund übernimmt Kosten»:Das sagt Alain Berset zu den Massentests

Bundesrat informiert zu neuen Corona-Massnahmen
Gratis-Massentests, kürzere Quarantäne, bis zu 200 Fr Busse

Wer aus einem Risikoland einreist, muss künftig einen negativen Test vorweisen. Der Bundesrat hat sich zudem entschieden, die Kosten von Massentests zu übernehmen und Ordnungsbussen wieder einzuführen.
Publiziert: 27.01.2021 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2021 um 18:23 Uhr
  • Der Bundesrat beschliesst ein neues Grenzregime: Wer aus einem Risikoland einreist, muss einen negativen Test vorweisen
  • Neu kann die Quarantäne verkürzt werden, wenn man nach sieben Tagen negativ getestet wird
  • Mehr Geld für Härtefälle: Der Bundesrat will den Geldtopf auf 5 Milliarden Franken verdoppeln

Der Bundesrat hat heute die neuesten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen – ein neues Grenz- und Testregime sowie zusätzliche Gelder für die Wirtschaft. «Es gibt keine einfachen Lösungen», betont Bundespräsident Guy Parmelin (61, SVP) – der Bundesrat müsse bei jeder Massnahme eine Abwägung zwischen verschiedenen Faktoren vornehmen.

Das zeigt sich nun auch in den Entscheiden, die der Bundesrat heute getroffen hat. Vorab bei der neuen Teststrategie: Neu übernimmt der Bund die Kosten für Tests bei Menschen ohne Symptomen – allerdings nur bei von den Kantonen durchgeführten Flächentests. Wenn die Kantone sich also dafür entscheiden, regelmässig Altersheime oder Betriebe durchzutesten, bezahlt der Bund die Rechnung, nicht aber, wenn sich jemand vor dem Besuch bei der Grossmutter testen lassen will. Sonst werde es, wie es Gesundheitsminister Alain Berset (SP, 48) ausdrückt, «sehr schnell sehr teuer».

Kantone können Tests anordnen

Für entsprechende Tests müssen die Kantone erst Konzepte vorlegen. Und: Sie können sich dafür entscheiden, die Tests anzuordnen – wer sich verweigert, macht sich unter Umständen strafbar. Seitens Bund wird aber betont, dass dies Sache der Kantone sei. Ziel bei den Flächentests ist vor allem, Infektionsherde besser und schneller eindämmen zu können – denn viele Corona-Infizierte haben gar keine Symptome. Wie viel die neue Teststrategie kostet, ist laut Berset schwierig abzuschätzen – doch das Bundesamt für Gesundheit gehe von bis zu einer Milliarde Franken aus.

Das haben viele schon erlebt: Wegen Kontakt zu einem Corona-Infizierten zehn Tage in Quarantäne sitzen zu müssen.
Foto: keystone-sda.ch
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5 Milliarden Franken für Härtefälle

Um Milliarden geht es auch bei der Wirtschaftshilfe, konkret bei der Unterstützung für Härtefälle. Wie Finanzminister Ueli Maurer ausführt, werden die bewilligten 2,5 Milliarden Franken dafür nicht reichen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament daher eine Verdoppelung auf 5 Milliarden.

Das Geld reue ihn nicht, so Maurer. Er erinnert allerdings daran, dass die Schweiz einen Schuldenberg anhäufe. «Wir machen 150 Millionen Franken Schulden pro Tag – das sind 100’000 Franken pro Minute!»

Quarantäne kann verkürzt werden

Neue Entscheide hat der Bundesrat auch zum Regime an den Landesgrenzen getroffen. Wer aus einem Risikoland in die Schweiz reist, muss ab dem 8. Februar einen negativen Corona-Test vorweisen und in Quarantäne. Ausgenommen davon sind Grenzgänger. Personen, die mit dem Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.

Neu ermöglicht der Bundesrat allerdings die Quarantäne zu verkürzen – sowohl für Einreisende wie auch für Menschen, die nach Kontakt mit Infizierten zu Hause bleiben müssen. Wer am siebten Tag negativ getestet wird, kann die Quarantäne beenden. Allerdings übernimmt hier der Bund keine Kosten, die Betroffenen müssen den Test selbst bezahlen.

Bis zu 200 Franken Bussen

Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgeführt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Gebüsst werden kann etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Aber auch die Durchführung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann gebüsst werden. (gbl)

PK Bundesrat mit Parmelin, Maurer Berset vom 27.01.

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