Waadt kann Spitäler dazu verpflichten, Operationen zu verschieben
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Corona-Patienten haben Vorrang:Waadt kann Spitäler dazu verpflichten, Operationen zu verschieben

So verschärfen die Kantone die Corona-Massnahmen
Basel verbietet Grossveranstaltungen in Innenräumen

Die Kantonsregierungen können bei den Corona-Regeln weiter gehen als der Bund. Diesen Spielraum nutzen verschiedene Kantone, insbesondere im Schulbereich. Blick hat die Übersicht.
Publiziert: 14.12.2021 um 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2023 um 09:59 Uhr

Der Bundesrat hat auf die Omikron-Welle reagiert und im Dezember die Corona-Regeln verschärft. Schweizweit gilt nun eine flächendeckende 2G-Regelung, teils mit zusätzlicher Testpflicht. Ebenso eine Homeoffice-Pflicht, eine kürzere Gültigkeit von Antigen-Schnelltests und eine Obergrenze bei privaten Treffen. Mit diesen Massnahmen hofft die Regierung, die Omikron-Welle in Schach zu halten. Deshalb sollen sie nun auch verlängert werden.

Zahlreiche Kantone haben zudem eigene, kantonale Verschärfungen beschlossen. Insbesondere im Schulbereich machen sie eigene Vorgaben. Was gilt nun in welchem Kanton?

Blick listet auf, wo welche Massnahmen – zusätzlich zu den landesweit geltenden – in Kraft sind:

Im Kanton Solothurn gilt an den Schulen eine Testpflicht.
Foto: keystone-sda.ch
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Aargau

Der Kanton Aargau reagiert auf die «stark eskalierende Corona-Krise». Die Kantonsregierung hat die vorzeitige Schliessung der Schulen am Freitag, 17. Dezember, beschlossen (statt 24.12.). Ab Schulstart nach den Weihnachtsferien am 10. Januar gilt auch für die Unterstufe der Primarschule eine Maskentragpflicht. Bis jetzt musste in den Schulen ab der 5. Primarstufe Maske getragen werden. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt eine Zertifikats- und Maskenpflicht. Neu gilt für nicht geimpfte oder genesene Personen, die an der Volksschule oder in Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung tätig sind, eine Testpflicht. Zudem besteht auch im Aussenbereich von Restaurants und Bars und Clubs eine Pflicht zur sitzenden Konsumation. Eine Ausnahme gibt es für die Konsumation von Speisen und Getränken, die an Märkten verkauft werden. Ebenfalls bestehen bleibt die Maskentragpflicht an Grossveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen.

Appenzell Ausserrhoden

Ab der Oberstufe gilt an den Ausserrhoder Schulen Maskenpflicht für alle Erwachsenen und Schülerinnen und Schüler. Alle Schulen sind ausserdem verpflichtet, repetitive Tests durchzuführen.

Appenzell Innerrhoden

Seit dem 3. Dezember müssen Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende in Gesundheits- und Sozialinstitutionen ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Nicht nur in Innenräumen, sondern auch an Bushaltestellen, in Bahnhofsunterführungen und in belebten Fussgängerzonen in Dorfkernen gilt in Appenzell Innerrhoden Maskenpflicht. Ab der Sekundarstufe I (Oberstufe) finden für Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen wöchentliche Massentests statt.

Basel-Landschaft

Seit dem 19. November gilt eine Zertifikatspflicht für Besuche in Heimen und Spitälern. Auch an den Schulen wurden die Massnahmen auf diesen Zeitpunkt verschärft: Nach den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse Maske tragen. Zudem startet man den Unterricht nach den Weihnachtsferien gestaffelt.

Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt verbietet Grossveranstaltungen ab 1000 Anwesenden in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien. Der Regierungsrat hat entschieden, dass hängige Gesuche bis Mitte März nicht bewilligt werden können und dass bereits erteilte Gesuche widerrufen werden müssen. Das betrifft wohl auch einzelne Vorfasnachts-Veranstaltungen. Was die Regierung explizit erwähnt: «Spiele des FC Basel sind nicht betroffen, da die Spiele im Freien und mit Schutzkonzept stattfinden.»

Auch die Lage an den Basler Schulen bleibt angespannt. Um auf die neue Omikron-Variante zu reagieren, gilt seit Anfang Jahr an den Schulen eine ausgeweitete Maskentragpflicht und die repetitiven Tests werden obligatorisch. Nun will der Kanton diese stufenweise vereinfachen, da die Labors am Anschlag sind. So sollen die Schülerinnen und Schüler künftig bei einem positiven Pooltest in der Klasse am darauffolgenden Tag nicht mehr zum Einzeltest antraben, da ihre Poolproben im Labor aufbewahrt und nochmals verarbeitet werden.

Veranstaltungen mit 300 bis 1000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement seit 6. Dezember gemeldet werden. Schon länger kommt zudem nur noch ins Spital oder ins Altersheim, wer geimpft, genesen oder getestet ist.

Bern

Im Kanton Bern gilt neu eine Maskentragpflicht bereits ab der ersten Klasse. Die Massnahme gilt ab Wiederaufnahme des Schulunterrichts am 10. Januar 2022. Wegen der aktuellen Corona-Situation hatte Bern in der Volksschule die Weihnachtsferien um eine Woche vorverlegt. Auch an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und in Unterführungen gilt Maskenpflicht. Auf die Wiedereinführung des repetitiven Testens in Schulen verzichtet der Kanton. Zudem gilt seit dem 29. November eine Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen. Ab dem 16. Dezember gilt auch für die Mitarbeitenden von Spitälern, Heimen oder Spitex-Organisationen eine Zertifikats- respektive Testpflicht.

Freiburg

Um das Wiederaufflammen der Corona-Pandemie einzudämmen, hat der Kanton Freiburg für Besuche in Gesundheitseinrichtungen eine Zertifikatspflicht erlassen. An den Schulen weitet er die Maskenpflicht auf die Klassen 5 H aus. Die Kinder in diesen Klassen sind rund acht Jahre alt. Die Massnahme gilt vorerst bis Ende Januar.

Genf

Der Kanton Genf verschärfte die Schutzmassnahmen ebenfalls. Ab der Oberstufe gilt für Lehrpersonen und Besucher aller Stufen eine Maskenpflicht, für Schülerinnen und Schüler gilt sie ab der Oberstufe. Repetitive Tests werden nur empfohlen, und das auch nur im Falle eines Ausbruchs. Wegen der starken Verbreitung der Omikron-Variante hat der Kanton die Schulsportlager mit Übernachtungen vorläufig verschoben. Schon vor Längerem hat er zudem eine Testpflicht für Gesundheitspersonal verordnet, das nicht geimpft oder genesen ist.

Glarus

Der Kanton Glarus hat in den vergangenen Wochen keine weitere Verschärfung der geltenden Massnahmen beschlossen. Massentests an Schulen sind freiwillig. Masken müssen von Schülern und Lehrpersonen nur getragen werden, wenn es zu einem Ausbruch kommt.

Graubünden

Um die Ansteckungswelle im Kanton einzudämmen, weitet die Bündner Regierung die Maskenpflicht ab der 3. Primarklasse an Bündner Schulen auf alle Regionen sowie die Sekundarstufe II aus. Die Massnahme gilt seit 13. Dezember und bis zum 23. Januar 2022.

Jura

Im Kanton Jura muss die Maske in Innenräumen und an Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen immer getragen werden – auch wenn ein Betrieb oder Veranstalter nur Geimpfte und Genesene hereinlässt. Für private Treffen, an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, ist das Zertifikat Pflicht. An der Primarschule finden wöchentlich obligatorische Reihentests statt. Die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse (Harmos) müssen eine Maske tragen, wenn es einen bestätigten positiven Fall in in der Klasse gibt. In der Oberstufe gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Schon seit längerem in Kraft ist eine Zertifikatspflicht für das Personal von Spitälern und Heimen.

Luzern

Die Luzerner ziehen die Schrauben stärker an als viele andere Kantone. Seit dem 6. Dezember herrscht Maskenpflicht an den Schulen – ab der ersten Klasse. Ab Januar 2022 müssen zudem auch die Primarschulen Reihentests durchführen. In den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt für Besucher und Personal Zertifikatspflicht. Am Luzerner Kantonsspital und der Hirslanden-Klinik St. Anna gilt ab 29. Dezember gar ein Besuchsverbot – Ausnahmen sind u.a. bei Geburten und Pesonen, die im Sterben liegen, vorgesehen.

Neuenburg

Angesichts der Verschlechterung der Corona-Situation ruft der Kanton Neuenburg die Alarmstufe Rot aus und ergreift neue Massnahmen. Ab Montag, 13. Dezember werden private Versammlungen vorübergehend auf zehn Personen beschränkt. Wegen den hohen Infektionszahlen könne man nicht auf die Konsultation des Bundesrates warten, teilt der Staatsrat mit. Das Neuenburger Spitalnetz (RHNe) hat seit Donnerstag in den Krisenmodus gewechselt. Mit 385 hospitalisierten Patienten an allen Standorten ist die übliche Kapazität von 330 Betten deutlich überlastet. Ab Montag ist das Tragen einer Maske bei allen Veranstaltungen im Freien ohne Covid-19-Zertifikat Pflicht. Öffentliche Einrichtungen werden für einen begrenzten Zeitraum nur für geimpfte oder genesene Personen zugänglich sein (2G-Regel).

Nidwalden

Ab der Sekundarstufe I gilt in Nidwalden wieder eine Maskenpflicht. Wer ein Spital oder Heim betreten will, muss ausserdem ein Zertifikat vorweisen können. Zudem wird der Schulstart nach den Weihnachtsferien vom 3. auf den 6. Januar verschoben. Für die drei Tage soll Fernunterricht durchgeführt werden. Zudem werden alle Schülerinnen und Schüler ermuntert, an PCR-Speichel-Pooltests teilzunehmen.

Obwalden

Auch in den Obwaldner Spitälern und Heimen wurde eine Zertifikatspflicht eingeführt – rein kommt nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Ab dem 30. Dezember sind Besuche am Kantonsspital – mit gewissen Ausnahmen – nicht mehr möglich. Pflegende und Ärzte ohne Zertifikat müssen sich zweimal pro Woche testen lassen. Und: Ab 10. Dezember sind Masken in Obwalden neu ab der 5. Klasse Pflicht, vorher bereits an den Sekundarschulen.

St. Gallen

Nach den Weihnachtsferien am 3. Januar gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse Maskenpflicht. In den höheren Stufen ist die Maske schon länger obligatorisch. Zudem gilt für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Betagten- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht.

Schaffhausen

Bereits seit Ende September benötigen Besucherinnen und Besucher der Spitäler ein Covid-Zertifikat. Spital-Mitarbeitende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich wöchentlich testen lassen. Seit dem 22. November werden ausserdem in allen Schulen repetitive Tests durchgeführt. Nach den Ferien gilt die Maskenpflicht an den Schulen ab der 1. Klasse.

Solothurn

Der Kanton Solothurn weitet die Maskenpflicht an der Volksschule weiter aus. Neu gilt diese ab 17. Januar bereits ab der 1. Klasse – befristet bis Ende Februar. «Die Omikron-Welle führt auch bei Primarschulkindern zu hohen Fallzahlen», schreibt der Kanton. Und: «Zur Sicherstellung des Schulbetriebs und zum Schutz der Schulkinder sowie der Lehrpersonen verstärkt der Kanton Solothurn seine Schutzmassnahmen deutlich.» So wird auch ein Testobligatorium eingeführt. Die Testteilnahme ist neu für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen und Schulpersonal ab dem 17. Januar obligatorisch. «Eine Dispensationsmöglichkeit aus persönlichen Gründen soll möglich sein», so der Kanton.

Zudem will er ab 24. Januar die Testkadenz auf zweimal wöchentlich erhöhen, sofern es die Kapazitäten zulassen. Dafür kann im Gegenzug auf Quarantänemassnahmen grösstenteils verzichtet werden. Damit soll der Präsenzunterricht möglichst uneingeschränkt gewährleistet werden. Im Kanton Solothurn müssen sich zudem seit dem 1. Dezember Mitarbeitende von Solothurner Heimen und Spitex-Organisationen wöchentlich zweimal auf Covid-19 testen lassen. Weiter müssen Besucherinnen und Besucher von Heimen ein Covid-Zertifikat vorweisen.

Schwyz

In den Schulen im Kanton Schwyz gelten verschärfte Coronaschutzmassnahmen. Bereits seit 1. Dezember gilt an der Sekundarstufe II – also für Mittel- und Berufsschulen – eine Maskenpflicht eingeführt. Ab 13. Dezember ist die Maske ab der 1. Klasse sowie für Tagesstrukturangebote obligatorisch.

Tessin

Der Kanton zog am 23. Dezember die Schraube im Kampf gegen das Coronavirus weiter an. Spitalbesuche sind bis auf Weiteres untersagt und wer Altersheimbesuche machen will, muss ein 2Gplus-Zertifikat vorweisen. Zudem müssen enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten ab sofort in Quarantäne. Die Verschärfungen gelten bis vorerst am 10. Januar 2022. Am 7. Dezember hat die Tessiner Regierung die Gemeinden aufgefordert, an gut frequentierten Orten im Freien ein Maskenobligatorium zu verhängen. Ab Januar gilt die Maskenpflicht an den Schulen ab der 1. Klasse. Vom 4. bis vorerst 16. Januar hat der Kanton zudem Verschärfungen für Grossveranstaltungen beschlossen. Neu gilt bei kulturellen und sportlichen Grossanlässen mit über 1000 Personen 2G und Maskenpflicht. Die Räume bzw. Stadien dürfen nur noch zu maximal Zweidritteln belegt werden. Ausserdem ist die Konsumation von Speisen und Getränken ausschliesslich in den Restaurants der betreffenden Gebäuden erlaubt. Um Menschenansammlungen vor und nach Grossanlässen zu verhindern, dürfen neu nur noch die Tribünensitzplätze belegt werden.

Thurgau

Der Thurgauer Regierungsrat hat am 8. Dezember beschlossen, die Massnahmen weiter zu verschärfen. Ab Freitag, 10. Dezember muss an Veranstaltungen drinnen und draussen, an Märkten, Messen und in Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs eine Maske getragen werden – unabhängig davon, ob 3G oder 2G herrscht. Bereits seit Ende Oktober finden an den Primarschulen einmal wöchentlich präventive Reihentests statt. Seit Anfang November wird auch an der Oberstufe und seit 15. November an den Mittelschulen getestet.

Uri

Auch die Urner Regierung hat eine Verschärfung der Massnahmen beschlossen. Seit Montag, 29. November, gilt für Besucherinnen und Besucher von Altersheimen und Spitälern eine Zertifikatspflicht. In den Innenräumen der Gesundheitsinstitutionen müssen Besucher und Mitarbeitende Maske tragen. Ungeimpfte Mitarbeitende müssen sich zudem zweimal wöchentlich testen lassen. An den Schulen bleiben die derzeitigen Massnahmen (repetitive Tests, Maskenpflicht für Lehrpersonen) bestehen.

Waadt

Auch der Kanton Waadt reagiert auf die sich verschärfende Corona-Situation: Er hat die Alarmstufe erhöht und eine «kantonale Krise» ausgerufen. Zuvor hatte die Bewertung «System unter Spannung» gegolten. Diese Phase 3 bedeutet, dass «alle betroffenen Akteure des Gesundheitswesens ihre Infrastruktur und ihre Personalressourcen anpassen», erklärte das Gesundheits- und Sozialdepartement (DSAS) am Sonntag und bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Information der Tageszeitung «24 heures». Das bedeutet, dass der Kanton die Spitäler nötigenfalls dazu verpflichten kann, auf bestimmte elektive (nicht dringende) Operationen zu verzichten. Das Ziel ist es, Patienten mit Covid-19 behandeln zu können. – Schon bisher gilt: An den Waadtländer Schulen müssen alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse sowie sämtliche Erwachsenen bis mindestens zu den Weihnachtsferien in Innenräumen Maske tragen. Für Fünft- und Sechstklässler kann eine Maskenpflicht je nach Situation verhängt werden. Spital- und Heimmitarbeitende müssen sich, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, regelmässig testen lassen. Eine generelle Zertifikatspflicht für Besuchende gibts nicht, dies ist je nach Institution unterschiedlich.

Wallis

Der Bund hat das Covid-Zertifikat für private Treffen über 10 Personen nur dringend empfohlen, nicht aber für obligatorisch erklärt. Anders im Wallis. Hier ist das Zertifikat auch für private Veranstaltungen Pflicht. Der Staatsrat begründete den Entscheid damit, dass sich das Wallis mit einem exponentiellen Anstieg bei den Corona-Fallzahlen konfrontiert sehe. Die Situation sei kritisch. Das Tragen einer Maske ist darum auch auf Märkten im Freien Pflicht. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und ungeimpfte Schülerinnen und Schüler und Lehrer von Mittel- und Berufsschulen sowie Fachhochschulen werden regelmässig getestet. Gleichzeitig hat der Kanton die Schulsportlager mit Übernachtungen um mindestens vier Wochen verschoben. Je nach Entwicklung der Pandemie soll die Lage danach neu beurteilt werden.

Zug

Der Kanton Zug geht nur bei den Regeln für Schulen weiter als der Bund: Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen müssen ab der Primarstufe Maske tragen. Die Schülerinnen und Schüler können die Maske abziehen, wenn sie am Pult sitzen. Gleichzeitig können sich ab dem 31. Dezember auch Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren gegen Corona impfen lassen.

Zürich

Der Kanton weitet die Maskenpflicht weiter aus. An Schulen der Sekundarstufe II wird die Befreiungsmöglichkeit von der Maskentragpflicht wie an der Volksschule aufgehoben. Bisher konnte sich auf Sekundarstufe II von der Maske befreien lassen, wer geimpft oder genesen war oder an repetitiven Tests teilnahm. Personen mit einer ärztlichen Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich testen zu lassen. Diese Massnahme tritt ab dem 13. Dezember in Kraft. Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, wird die Maskentragpflicht befristet ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet. Ab der 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskentragpflicht bereits seit dem 1. Dezember. Diese Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet. (til/lha/sf/rus)

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