Härtere Strafen für Cybermobber
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Nach Tod von Céline (†13):Härtere Strafen für Cybermobber

Nach Tod von Céline (†13) fordert SP-Politikerin Gabriela Suter (47) neuen Gesetzesartikel
Härtere Strafen für Cybermobber

Wegen Cybermobbing hatte sich Céline (†13) das Leben genommen. Die Verantwortlichen sind mit milden Strafen davongekommen. Nun fordert die SP ein schärferes Gesetz.
Publiziert: 14.06.2020 um 23:43 Uhr
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Aktualisiert: 21.10.2020 um 08:42 Uhr
Daniel Ballmer

Drei Jahre ist es her. Der Fall Céline (†13) hatte schweizweit Bestürzung ausgelöst. Die Schülerin aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie Opfer von Cybermobbing geworden war.

Die Bezirksschülerin war von einem damals 14-Jährigen unter Druck gesetzt worden. Sie sollte ihm intime Bilder schicken. Eine Ex-Kollegin verbreitete ein solches Bild auf Social Media weiter und machte sich darüber lustig. Hunderte Jugendliche hatten es gesehen.

Céline wurde massiv bedroht und beleidigt, nahm sich wenig später das Leben. Ihr Tod löste eine Debatte über Bedrohungen und Beleidigungen in sozialen Medien aus. Es war einer der bekanntesten Cybermobbing-Fälle in der Schweiz, die derart tragisch endeten.

Auch in der Schweiz nimmt Cybermobbing unter Jugendlichen immer mehr zu.
Foto: Getty Images
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Vier Tage gemeinnützige Arbeit

Erst im vergangenen Februar hat das Jugendgericht Dietikon die Strafe für den heute 17-jährigen Jungen festgelegt: gemeinnützige Arbeitseinsätze während vier Tagen. Auch die Jugendliche, die damals das Foto verbreitet hatte, musste einige Tage Büroarbeit leisten.

Célines Eltern hatten auf eine härtere Strafe gehofft. Schon länger fordern sie einen Straftatbestand gegen Cybermobbing wie in Österreich. Damit soll die Schweiz auf die steigenden Zahlen reagieren.

«Strafgesetzbuch muss mit der Zeit gehen»

Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (47) bringt die Forderung nun ins Parlament ein. 25 Fraktionsmitglieder haben die Parlamentarische Initiative mitunterzeichnet, die eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs verlangt.

«Ein Strafgesetzbuch muss mit der Zeit gehen», findet Suter. Es müsse allgemein verständliche Straftatbestände enthalten, die aktuellen sozialen Phänomenen entsprechen: «Nur so kann es auch seine präventive Wirkung entfalten.»

Die Fallzahlen steigen

Suter weist darauf hin, dass Cybermobbing unter Jugendlichen in der Schweiz generell zunimmt. In einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gibt fast ein Viertel der befragten Kinder und Jugendlichen an, schon mindestens einmal online gemobbt worden zu sein.

Bisher geht das Strafgesetz nicht konkret auf dieses neue Phänomen ein. So sei der Umgang mit Cybermobbing in der Strafverfolgung schwierig, sagt Suter. Denn Grundtatbestände wie Nötigung seien auf Einzelhandlungen ausgelegt, die ein bestimmtes Ziel verfolgen.

Dennoch kaum härtere Strafen

Bei Cybermobbing aber kämen viele Handlungen zusammen, die alle zusammen auf das Opfer einwirkten. «Im Strafrecht sollen die einzelnen Handlungen, die strafbar sind, so genau und präzise wie möglich umschrieben werden», so Suter.

Allerdings: Im Fall Céline hätte auch ein neuer Straftatbestand nicht zu höheren Strafen geführt. Die Höchststrafe für unter 15-Jährige ist eine persönliche Leistung von zehn Tagen. Anders aber sähe es bei einer Zivilklage von Célines Eltern aus, also für die Forderung einer Genugtuung.

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