Nach Zuger Posse um Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung
Aeschi-Kontrahent muss 1220 Franken zahlen

Eigentlich ging es nur um das korrekte Aufstellen von Wahlplakaten in Baar ZG. Doch daraus entwickelte sich ein gehässiger Mailverkehr zwischen SVP-Nationalrat Thomas Aeschi und SP-Gemeinderat Zari Dzaferi. Und ein Fall für die Zuger Staatsanwaltschaft.
Publiziert: 30.04.2020 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2020 um 10:11 Uhr
SP-Gemeinderat Zari Dzaferi ist in Baar für die Abteilung Sicherheit/Werkdienst zuständig.
Foto: Zvg
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Ruedi Studer

SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) spielt nicht nur auf der nationalen Politbühne eine Rolle, sondern mischt als Vorstandsmitglied der SVP Baar auch immer wieder in lokalen Angelegenheiten mit. Ein Streit um das korrekte Aufstellen von Wahlplakaten in Baar ZG resultierte letztes Jahr in einem gehässigen Mailverkehr zwischen SVP-Nationalrat Aeschi und SP-Gemeinderat Zari Dzaferi (34) – den schliesslich über 40 Adressaten mitlesen konnten. Dzaferi wies darin auf verschiedene Beschwerden Aeschis bei der Gemeinde hin. Das stach dem SVP-Mann derart in die Nase, dass er Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichte (BLICK berichtete).

Nun liegt BLICK der Entscheid der Zuger Staatsanwaltschaft vom 21. April vor. Dieser fällt für Dzaferi happig aus. Staatsanwältin Martina Weber stellt die Strafuntersuchung zwar ein, auferlegt dem SP-Politiker aber die Kosten von total 1220 Franken – da dieser «die Einleitung des Strafverfahrens rechtswidrig und schuldhaft bewirkt hat».

Dzaferi dachte, alle wüssten schon alles

Doch der Reihe nach: Dzaferis Anwalt hatte für seinen Mandanten ins Feld geführt, dass die in der Mail erwähnten Tatsachen aufgrund der Wahlen nicht geheim gewesen seien und die Adressaten «allesamt bestens informierte, vernetzte und geradezu eingeweihte Persönlichkeiten» gewesen seien. Aeschi versuche wohl nur, die Strafjustiz für seine politische Kampagne gegen Dzaferi zu instrumentalisieren, so der Anwalt.

Auch Dzaferi selbst betonte in seiner Einvernahme, dass er davon ausgegangen sei, dass alle bereits über die Rügen Bescheid gewusst hätten. Das sei für ihn «völlig klar» gewesen. Deshalb habe er sich auch keine Gedanken gemacht und zu keinem Zeitpunkt ein ungutes Gefühl gehabt.

Dem war aber nicht so: Staatsanwältin Weber hatte nämlich vier Mailadressaten als Zeugen einvernommen. Diese sagten alle aus, dass sie «keine Kenntnis davon hatten, worüber sich Thomas Aeschi bei der Gemeinde Baar beschwert hatte».

Staatsanwaltschaft: «Zumindest pflichtwidrig»

In ihren Ausführungen geht Weber mit Dzaferi denn auch hart ins Gericht: Von Aeschis Beschwerden habe er bloss aufgrund seiner amtlichen Funktion als Gemeinderat erfahren. Dzaferi habe etlichen Personen «ein schützenswertes Geheimnis» offenbart.

«Von einem demokratisch gewählten Gemeinderat wäre indes mindestens zu erwarten, dass er Kenntnisse, welche er in seiner behördlichen Funktion erfahren hat, nicht ohne zu zögern an Dritte herausgibt», rüffelt Weber den SP-Mann. Er habe sich «zumindest pflichtwidrig» verhalten.

Trotzdem stellt sie die Strafuntersuchung ein. Denn: Dzaferi habe zwar fahrlässig gehandelt, aber eben nicht vorsätzlich, so ihr Fazit. Noch ist die Verfügung nicht rechtskräftig – innerhalb der zehntägigen Rekursfrist können sowohl Aeschi als auch Dzaferi den Entscheid der Staatsanwaltschaft anfechten.

Thomas Aeschi freut sich

Dzaferi, der der SVP bei den Gemeinderatswahlen 2018 deren einzigen Sitz abknöpfte und seither immer wieder scharf von der Rechtspartei attackiert wird, wollte sich gegenüber BLICK nicht direkt zum Entscheid äussern. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Im Gespräch signalisiert er aber, dass er sich lieber mit «echten politischen Themen» auseinandersetze als Anwälte zu beschäftigen. Dzaferi dürfte die Kosten also wohl berappen.

«Die Verfügung der Staatsanwaltschaft freut mich», sagt derweil SVP-Mann Aeschi. «Aus den Ausführungen geht das Fehlverhalten von Herrn Dzaferi eindeutig hervor. Ich hoffe, dass der Baarer Gemeinderat die staatsanwaltlich festgestellte Verletzung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar entsprechend ahnden wird.»

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