Nationalratskommission will Baume-Schneider ausbremsen
Streit um Finanzierung der 13. AHV-Rente

Die 13. AHV-Rente kommt. Aber wie sie bezahlt werden soll, wollen die bürgerlichen Sozialpolitiker erstmal offen lassen. Stattdessen wollen sie den AHV-Fonds anzapfen. Und damit Druck machen für eine Erhöhung des Rentenalters.
Publiziert: 03.05.2024 um 16:35 Uhr
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Aktualisiert: 03.05.2024 um 17:51 Uhr
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Sermîn FakiPolitikchefin

Mehr Trötzeln geht kaum: Die Sozialkommission des Nationalrats will die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf die lange Bank schieben. Die Kommission hat sich am Freitag gegen die Pläne des Bundesrats gestellt, wie die Einführung des Rentner-Zustupfs umgesetzt werden soll.

Am 3. März hatten sich über 58 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer für eine solche 13. Rente ausgesprochen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) wollte noch dieses Jahr klären, wie diese bezahlt werden soll. Denn schon ab 2026 müssen jährlich 4,2 Milliarden Franken zusätzlich gestemmt werden. Dafür hat Innenministerin Baume-Schneider zwei Varianten vorgeschlagen: 

  • 1. Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte finanziert werden.
  • 2. Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte finanziert werden.

AHV-Fonds soll angezapft werden

Davon will die Sozial- und Gesundheitspolitische Kommission des Nationalrats nichts wissen. Knapp – mit 13 zu 12 Stimmen – fordert sie, dass der Bundesrat auf eine Finanzierung vorläufig verzichtet. Diese soll erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden, die in ein paar Jahren erwartet wird. Bis dahin soll die 13. AHV-Rente – deren Auszahlung nicht infrage gestellt wird – über den AHV-Fonds bezahlt werden.

Die zuständige Nationalratskommission will erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform über die Finanzierung der von Volk und Ständen beschlossenen 13. Rente diskutieren.
Foto: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
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Die Linke ist hässig. «Das ist absolut skandalös», sagt SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti (30) gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Die bürgerlichen Parteien seien schlechte Verlierer.

Was diese natürlich bestreiten: FDP und SVP hatten schon klargemacht, dass Steuererhöhungen für sie nicht infrage kommen – stattdessen solle gespart werden, etwa bei der Entwicklungshilfe. Für FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (30) ist daher klar: «Bringt er die geplante Vorlage, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie scheitert.»

Druck auf Rentenalter steigt

Was er nicht sagt: Finanziert man die 13. AHV-Rente jahrelang über den AHV-Fonds, gerät dieser in gefährliche Schieflage. Und das erhöht den Druck auf die AHV und insbesondere auf das Rentenalter.

Denn zur Sanierung der AHV-Finanzen gibt es nur drei Wege: Erstens die Leistungen kürzen – also die Renten senken. Das wäre politischer Selbstmord. Zweitens: Mehr Geld sprechen – just das also, was die bürgerliche Mehrheit in der Kommission soeben abgelehnt hat. Dann bleibt noch drittens das Rentenalter zu erhöhen.

Genau damit sind die Bürgerlichen aber am 3. März gescheitert: Die Initiative der Jungfreisinnigen wurde am gleichen Tag mit desaströsen 75 Prozent abgeschmettert. Nun wollen sie es durch die Hintertür wieder aufs Tapet bringen. 

Bund soll weiter zahlen

Im Abstimmungskampf haben die Befürworter der 13. AHV-Rente gesagt, dass die AHV genug Geld habe, um den «Dreizehnten» bis etwa 2030 ohne zusätzliche Beiträge zu gewähren. Ausserdem will die Kommission den AHV-Fonds in einem Punkt auch entlasten: Der Bundesrat will den Bundesbeitrag an die AHV vorübergehend von 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent zu senken. Das lehnt die Kommission ab.

Baume-Schneider dürfte sich vom Nein der Kommission vorerst nicht beeindrucken lassen. Doch sie weiss: Egal, was sie bringt, im Parlament könnte sie Schiffbruch erleiden. Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse kann man heute schon sagen: Der Zoff um die 13. AHV-Rente geht noch eine Runde weiter.

Zustupf auch für IV-Rentner

Die Sozial- und Gesundheitspolitische Kommission hat am Freitag ebenfalls beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten mit dem Ziel, auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine 13. Rente auszuzahlen. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen. Dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen «Dreizehnten» erhalten. Dieser Entscheid fiel ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen. (SDA)

Die Sozial- und Gesundheitspolitische Kommission hat am Freitag ebenfalls beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten mit dem Ziel, auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine 13. Rente auszuzahlen. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen. Dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen «Dreizehnten» erhalten. Dieser Entscheid fiel ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen. (SDA)

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