Nationalratskommission für schnellere Zulassung von Windkraftanlagen
Windenergie soll rascher ausgebaut werden

Um die drohende Energielücke zu schliessen, sollen neben der Wasser- und Solarenergie auch Windenergieanlagen rasch ausgebaut werden. Das verlangt die zuständige Nationalratskommission.
Publiziert: 24.01.2023 um 13:46 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2023 um 11:52 Uhr

Um die drohende Energielücke zu schliessen, sollen neben der Wasser- und Solarenergie auch Windenergieanlagen rasch ausgebaut werden. Die zuständige Nationalratskommission setzt auf «beschleunigte Bewilligungsverfahren», ohne verfassungsmässige Grundsätze zu ritzen.

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (Urek) will rasch eine zusätzliche Jahresproduktion von einer Terawattstunde erneuerbarer Elektrizität realisieren, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedet. Die Vorlage soll in der Frühjahrssession 2023 vom Parlament behandelt werden. Zuvor kann der Bundesrat Stellung beziehen.

Bewilligungsverfahren verkürzen

Das dringliche Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten war im vergangenen September von der nationalrätlichen Urek angestossen worden. Die Schwesterkommission im Ständerat stimmte den Plänen im Grundsatz zu. Es herrsche Konsens darüber, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gesteigert werden müsse, hiess es. Windenergieanlagen leisteten «einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Winterstromlücke».

Neben der Wasser- und der Solarenergie sollen auch Windkraftanlagen in der Schweiz rasch ausgebaut werden. So will es die zuständige Nationalratskommission. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Konkret sollen die Baubewilligungen für weit fortgeschrittene Windenergieprojekte vom Kanton erteilt und die damit zusammenhängenden juristischen Verfahren abgekürzt werden. Für Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen rechtskräftige Nutzungspläne als Baubewilligungen gelten, wenn im Rahmen der Nutzungsplanung eine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat.

Gegen diese Bewilligung soll nur vor einer kantonalen Instanz Beschwerde erhoben werden können. Der Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht soll nur zulässig sein, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Das beschleunigte Bewilligungsverfahren soll befristet zur Anwendung kommen, nämlich bis in der Schweiz eine zusätzliche Jahresproduktion von einer Terawattstunde Elektrizität aus Windkraft realisiert ist. Eine Kommissionsminderheit will bereits bei 0,6 Terawattstunden zu den regulären Verfahren zurückkehren.

«Klar verfassungskonform»

Die Nationalratskommission betont, dass bei der Ausarbeitung des Erlassentwurfs die Vereinbarkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen mit der Schweizer Rechtsordnung sorgfältig geprüft worden sei. Der verabschiedete Gesetzesentwurf sei «klar verfassungskonform». Der vorgesehene Eingriff in die kantonale Verfahrens- und Organisationsautonomie sei gestützt auf die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen Energie und Raumplanung gerechtfertigt.

Umstritten ist die Rolle der Gemeinden im Bewilligungsprozess. Die Mehrheit der Urek betont, dass diese bereits weitgehende Möglichkeiten hätten, sich in die Nutzungsplanung für Windenergieprojekte einzubringen. Da die Vorlage nur Projekte mit rechtskräftiger Nutzungsplanung betrifft, sieht die Mehrheit keinen Mehrwert in einer zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeit für die Gemeinden.

Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat hingegen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Sie soll so überarbeitet werden, dass für Windenergieanlagen im beschleunigten Verfahren auch zur Baubewilligung nochmals ein Volksentscheid auf Gemeindeebene ermöglicht wird.

Nach verschiedenen Anhörungen hat die Urek darauf verzichtet, den Gerichten bei Einsprachen eine verbindliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen zu setzen. Damit bleibe die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt, hiess es in der Mitteilung. Die Gerichte seien jedoch aufgerufen, die Verfahren möglichst schnell abzuwickeln.

Zwei Windparks im Fokus

Die Vorlage zielt insbesondere auf zwei Windparks. Einer davon ist eine Anlage mit acht Windturbinen in der Gemeinde Cugy VD oberhalb von Lausanne. Das Bundesgericht wies die Beschwerden der Gemeinde und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan im vergangenen März ab. Damit machte es den Weg frei für die Baubewilligung, die nach geltendem Recht angefochten werden kann.

Der zweite Windpark ist auf dem Grenchenberg SO vorgesehen. Dort musste die Bauherrschaft auf Geheiss des Bundesgerichts vom November 2021 zwei der ursprünglich geplanten sechs Windturbinen opfern. Auch hier ist nach dem höchstinstanzlichen Entscheid der Weg frei für die anfechtbare Baubewilligung. (SDA)

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