Pascal Tischhauser, stv. Blick-Politikchef zur Erklärung, Asylsuchende verdrängten Mieter
Dann sind wir an einem traurigen Punkt angelangt

In den Gemeinden Windisch AG und Seegräben ZH müssen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen räumen. Angeblich benötigen Flüchtlinge den Wohnraum. So aber stimmt das nicht.
Publiziert: 28.02.2023 um 07:59 Uhr
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Pascal TischhauserStv. Politikchef

Die Asylsuchenden können nichts dafür, dass ein Mann aus seiner Wohnung in Seegräben geworfen wird. Und auch in Windisch nötigen nicht die schutzsuchenden Frauen und Kinder aus der Ukraine jemanden dazu, 49 Mieterinnen und Mietern das Zuhause wegzunehmen. Doch der Eindruck, der in der Bevölkerung entsteht, ist genau dieser. Ob es aus Naivität oder Kalkül geschieht, in der Wirkung macht das keinen Unterschied.

Fakt ist: In beiden Fällen sollen die Mieter zügig ausziehen – und das trotz Wohnungsnot. Die Behörden foutieren sich um die Menschen, die bald auf der Strasse stehen.

In Windisch ist der Fall komplizierter, weil die Liegenschaft in privater Hand ist. Die Aargauer Behörden wussten aber, dass dort eine Sanierung ansteht und die Mieter weichen müssen. Dass sie das nutzten, um hinter deren Rücken einen Deal mit dem Vermieter einzufädeln, zeugt von wenig Fingerspitzengefühl.

In Windisch müssen 49 Mieter ausziehen, weil die Behörden hier Asylsuchende einquartieren wollen.
Foto: Ralph Donghi

Die hohe Zahl an Schutzsuchenden stellt die Gemeinden vor Herausforderungen. Dennoch haben Behörden ehrlich und transparent zu handeln. Gerade in einem so sensiblen Thema wie der Migration. Wenn sie ihr Handeln mit Menschen kaschieren, die vor Gewalt, Elend und Hunger fliehen, sind wir an einem traurigen Punkt angelangt.

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