Pensionskassen-Reform
15 Jahrgänge sollen Renten-Ausgleich bekommen

Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz dem Konzept des Ständerates folgen.
Publiziert: 03.02.2023 um 18:31 Uhr
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Aktualisiert: 04.02.2023 um 06:32 Uhr

In der Frühjahrssession, die Ende Februar beginnt, dürften wieder die Fetzen fliegen. Es geht – einmal mehr – um das Thema Rente. Nachdem die AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 im vergangenen Jahr eine Mehrheit vor dem Volk gefunden hat, kommt nun die zweite Säule aufs Tapet.

Und hier zeichnet sich ab, dass die Lösung, die der Ständerat entwickelt hat, auch im Nationalrat gute Chancen hat. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will nämlich beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz – dieser soll von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden – dem Konzept des Ständerates folgen.

Kompensation für 15 Jahrgänge

Dessen Lösung sei zielgerichtet, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Die Hälfte der Versicherten würde von einem Rentenzuschlag profitieren. Hingegen würden Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt.

Reicht die zweite Säule oder muss man sparen? Die Nationalratskommission hat am Freitag die Reform der Pensionskassen beraten.
Foto: imago/photothek

Der Ständerat will die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten für 15 Jahrgänge ausgleichen, mit einem Zuschlag auf der Rente der beruflichen Vorsorge. So hat er es im Dezember im Zug der BVG-Reform beschlossen. Rund 50 Prozent der Angehörigen dieser Generationen sollen davon profitieren.

Beim zuvor vom Nationalrat beschlossenen Modell hätten schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Versicherten den Zuschlag erhalten.

Knacknuss Koordinationsabzug

In anderen Punkten gibt es aber noch Uneinigkeiten. Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs: Zwar will auch sie einen fixen Betrag. Dieser soll jedoch, wie bereits vom Nationalrat beschlossen, auf die Hälfte reduziert werden, damit zusätzliche Einkommen von der beruflichen Vorsorge erfasst werden. Ein prozentualer Abzug von 15 Prozent – wie dies der Ständerat wollte – sei für tiefe Einkommen zu teuer.

In der Frühlingssession wird die Reform wohl unter Dach und Fach gebracht. Das letzte Wort wird aber ohnehin das Volk haben. Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (54) hat im Blick bereits angekündigt, das Referendum zu ergreifen. (SDA/sf)

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