«Pfefferscharfe» Ausschaffungsinitiative tritt in Kraft
Wann fliegt wer aus der Schweiz?

Vor sechs Jahren wurde sie angenommen, ab Morgen tritt die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Kriminelle Ausländer sollen je nach Verbrechen automatisch des Landes verwiesen werden. Der Deliktekatalog ist lang.
Publiziert: 30.09.2016 um 20:04 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:42 Uhr
Längst sind die Plakate zur Ausschaffungsinitiative wieder entfernt worden. Ab Morgen tritt die Umsetzung in Kraft.
Foto: Arno Balzarnini
Simon Huwiler

Fertig lustig. Ab Morgen tritt die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Für kriminelle Ausländer wird’s hart, das neue Gesetz sieht vor, dass Verurteilte automatisch ausgeschafft werden, sobald sie ihre Haftstrafe verbüsst haben. Zusätzlich dürfen sie die Schweiz für fünf bis 15 Jahre nicht mehr betreten. Ein pfefferscharfes Gesetz sei es, sagte der ehemalige FDP-Präsident Philipp Müller. Die Liste, was ab Morgen alles zur Ausschaffung führt, ist lange.

Von Mord über Förderung der Prostitution

Vorsätzliche Tötung, Beihilfe zum Selbstmord, schwere Körperverletzung wie auch Verstümmelung weiblicher Genitalien. Qualifizierte Veruntreuung, qualifizierter Diebstahl, Raub, gewerbemässiger Betrug, Hehlerei und Erpressung. Sozialversicherungs- oder Steuerbetrug.

Auch Zwangsheirat, Menschenhandel, sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung und auch Förderung der Prostitution führt zu einer automatisierten Ausschaffung, ebenso wie Brandstiftung, Herstellung von Sprengstoff, vorsätzliche Verbreitung von menschlichen Krankheiten oder qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs.

Aber auch bei Verbrechen und Vergehen, welche nicht im Deliktkatalog aufgeführt werden, kann das Gericht einen Landesverweis aussprechen.

Ausnahmen möglich

Das neue Gesetz sieht aber auch Ausnahmen vor. Die Härtefallklausel kommt zum Zug, wenn der Landesverweis einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und das öffentliche Interesse nicht überwiegt. Im Vorfeld wurde kritisiert, dass die ursprüngliche Initiative auch Secondos betreffen würde. Mit der Härtefallklausel wurde dies nun entschärft.

Ebenfalls kann von einem Landesverweis abgesehen werden, wenn in Notwehr oder aus entschuldbarem Notstand gehandelt wurde.

Von der Ausschaffungsinitiative zur Durchsetzungsinitiative

Die Ausschaffungsinitiative der SVP wurde 2010 mit 52.9 Prozent angenommen und sah keine Ausnahmen für Härtefälle vor. Das Parlament hatte sich aber für eine pragmatische, völkerrechtskonforme Umsetzung  entschieden, welche nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Schweizer Verfassung steht. Diese Umsetzung versuchte die SVP mit der Durchsetzungsinitiative zu bändigen – erfolglos. Im Februar wurde die Durchsetzungsinitiative nach einer emotionalen Kampagne mit 58.9 Prozent abgelehnt.

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