Polizei und Experten fordern einheitliches Regime
Kantönligeist in der Cannabis-Politik

Jeder Kanton handhabt den Besitz von Cannabis anders. Polizei und Suchtexperten stört das.
Publiziert: 13.02.2018 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:05 Uhr
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Die Schweiz wird immer grüner. Legale CBD-Hanfprodukte sind auf dem Vormarsch. Zwar ist der Konsum von normalem Cannabis noch immer verboten. Doch immer mehr Kantone bestrafen den blossen Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht mehr (siehe Grafik). Im Januar schafften zuletzt die Kantone Freiburg und Solothurn die Ordnungsbussen ab.

Doch Welsch- und Ostschweiz setzen das Betäubungsmittelgesetz knallhart durch. Dieses besagt, dass es nicht strafbar ist, wenn ein über 18-Jähriger Cannabis in geringfügiger Menge, also maximal zehn Gramm, besitzt.

Kiffen bleibt verboten. Der Besitz geringer Cannabis-Mengen wird aber nicht mehr in allen Kantonen mit Bussen bestraft.
Foto: Toini Lindroos

Diesen rechtlichen Flickenteppich kritisiert die Polizei. «Es kann nicht sein, dass wir eine schweizweite Strafprozessordnung haben und 26 unterschiedliche Anwendungen. Das gibt Probleme, weil es ja auch übergreifende Polizeiaktionen gibt», sagt Max Hoffmann, Generalsekretär des Schweizerischen Polizeibeamtenverbandes, vergangenen Herbst zu SRF

«Es fehlt definitiv an Kohärenz»

Auch Suchtexperten kritisieren den Kantönligeist bei der Cannabis-Politik. «Hier fehlt es definitiv an Kohärenz», schreibt die Organisation Sucht Schweiz in ihrem Suchtbarometer 2018. 

Ausserdem vermutet Sucht Schweiz, dass die Freigabe von Cannabis im US-amerikanischen Kalifornien Anfang Jahr und die im Sommer anstehende Legalisierung in Kanada Einfluss auf die helvetische Drogenpolitik haben werden: «Und wie beim CBD-Cannabis werden die Auswirkungen wohl bis in die Schweiz spürbar sein», schreibt Sucht Schweiz. Eine Revision des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes sei «angezeigt».

«Groteske Situation»

Dieses deutet Appenzell Innerrhoden rigoros. Und verhängt noch immer Bussen von 100 Franken bei Cannabis-Mini-Mengen. Verteile man keine Bussen, «würde dies zur grotesken Situation führen, dass derjenige, der beim Konsum einer Kleinstmenge Cannabis erwischt wird, zwingend mit einer Ordnungsbusse zu belegen ist. Derjenige, der neben ihm auf der Parkbank sitzt und zehn Gramm Cannabis und somit eine erhebliche Menge einer verbotenen Substanz mit sich führt, würde jedoch straflos bleiben», schrieb die Standeskommission im letzten August. Dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Kurz darauf, Anfang September, entschied aber das Bundesgericht, dass der Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch zwar im Grundsatz verboten, aber straffrei ist. Offen liess das Bundesgericht, ob das Cannabis eingezogen werden solle. So erklärte der Kanton Solothurn etwa, weiterhin Cannabis zu beschlagnahmen – auch wenn bei bis zu zehn Gramm keine Bussen mehr verteilt würden. So hält etwa der Kanton Solothurn daran fest, auch Mengen von weniger als zehn Gramm zu beschlagnahmen. (grv/na/SDA)

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