Über diese Verschärfungen denkt der Bundesrat nach
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Corona-Notfall-Massnahmen:Bundesrat will diese Verschärfungen

Corona-Notfall-Massnahmen
Über diese Verschärfungen denkt der Bundesrat nach

Der Bundesrat will nicht nur die bestehenden Corona-Massnahmen verlängern, sondern auch den Weg für weitere Verschärfungen freiräumen. BLICK zeigt, wo der Bundesrat im Notfall ansetzen will.
Publiziert: 08.01.2021 um 16:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2021 um 13:33 Uhr
Sollte sich die Lage verschlechtern, will der Bundesrat wieder einen Laden-Lockdown.
Foto: Keystone
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Ruedi Studer, Lea Hartmann

Die Pläne des Bundesrats sind klar: Die Regierung will Restaurants statt nur bis am 22. Januar bis Ende Februar geschlossen lassen. Gleiches gilt für Fitnesscenter und Museen. Läden sollen weiter um 19 Uhr schliessen müssen. Auch das Sonntagsverkaufsverbot soll bleiben. Über die definitive Verlängerung des Teil-Lockdowns will der Bundesrat am 13. Januar entscheiden.

Vorher will SP-Gesundheitsminister Alain Berset (48) nochmals die Meinung der Kantone einholen. Nicht nur zur Lockdown-Verlängerung, sondern auch zu möglichen weiteren Verschärfungen. Mit diesem Vorgehen will sich der Bundesrat absichern, falls sich die Situation rasch verschlechtert und er möglichst schnell handeln muss. Wenn nötig wolle man bereits am 13. Januar handeln können, schreibt der Bundesrat den Kantonen im Begleitbrief zum Konsultationsentwurf. Beide Dokumente liegen BLICK vor.

Diese Verschärfungen sieht der Bundesrat für den Notfall vor:

  • Laden-Lockdown: Im Falle einer Verschärfung der Lage werden Läden und Märkte geschlossen – ausser solche, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Erlaubt bleibt auch das Abholen von Bestellungen. Eine weitere Ausnahme gibts für Viehmärkte: Sofern sie im Freien stattfinden, bleiben sie möglich.
  • Homeoffice-Pflicht: Arbeiten von daheim aus ist nicht mehr nur eine dringende Empfehlung, sondern wird Pflicht. Überall dort, wo möglich und «mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar», müssen Arbeitgeber Home-Office anordnen. Der Bundesrat betont: Als Angestellte hat man deswegen kein Recht auf eine spezielle Entschädigung. Der Arbeitgeber muss keinen Teil der Miete oder Stromkosten zahlen.
  • Absolute Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen die Arbeitnehmenden in Innenräumen eine Maske tragen. Die Regel gilt, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Bisher gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht, wenn sich der Arbeitsplatz in einem sehr grossen Raum befindet und man grossen Abstand zu den Kollegen hat. Firmen müssen die Schutzmassnahmen zudem schriftlich festhalten. Dies soll der Transparenz dienen.
  • Schutz für gefährdete Personen: Besonders gefährdete Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben Anrecht auf besonderen Schutz. Ist das nicht möglich, müssen die Arbeitgeber eine alternative Beschäftigung für sie finden, die sie von daheim aus oder unter Schutzvorkehrungen ausüben können. Geht auch das nicht, haben sie ein Recht auf Beurlaubung.
  • Private Veranstaltungen: An privaten Treffen dürfen noch maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten teilnehmen – Kinder miteingerechnet. Bisher ist die Haushalte-Beschränkung nur eine Empfehlung.
  • Menschenansammlungen: Auch im öffentlichen Raum dürfen sich nur mehr 10 und nicht mehr 15 Personen treffen.
  • Schulen zu: Schulschliessungen möchte man möglichst vermeiden. Trotzdem sollen die Kantone überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten. Denkbar wäre etwa Halbklassenunterricht oder eine Ausweitung der Maskenpflicht.

Strengere Regeln für Maskendispense

Nebst den möglichen Verschärfungen schickt der Bundesrat auch einen Vorschlag für strengere Regeln bei den Maskendispensen in die Konsultation. Damit komme man einem Wunsch der Gesundheitsdirektoren nach, schreibt der Bundesrat. Konkret will die Regierung, dass nur noch Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung nach dem Medizinalberufegesetz oder dem Psychologieberufegesetz Maskenatteste ausstellen können. Man will damit Missbrauch verhindern. Heute dürfen sämtliche «hierfür kompetenten Fachpersonen» Personen bescheinigen, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

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