PUK ist beschlossene Sache
Er soll Licht in die CS-Affäre bringen

Die Weichen für eine PUK zur CS-Rettung sind gestellt. Im Parlament feilt man jetzt am genauen Untersuchungsauftrag für die Parlaments-Ermittler. Und es gibt auch schon einen heissen Kandidaten fürs Amt des Chefermittlers.
Publiziert: 17.05.2023 um 01:35 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2023 um 08:16 Uhr

Auch die Ständeratsleitung wird sich am Mittwoch für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum Untergang der Credit Suisse aussprechen. Das gilt als sicher. Ja, selbst ein Name für den PUK-Chef macht schon die Runde: Fürs Präsidium gilt Ständerat Daniel Fässler (62) als aussichtsreicher Anwärter. Der Appenzeller Rechtsanwalt ist als Mittepolitiker prädestiniert für diese Aufgabe.

Blick weiss, dass der frühere Landammann für die PUK-Leitung angefragt wurde. Er soll sich das ernsthaft überlegen. Klar ist: Ein einfacher Job ist das nicht. Immerhin müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler für die CS mit 259 Milliarden Franken geradestehen.

Erst ist nun das Büro des Ständesrats an der Reihe. Es muss sich als nächstes für eine PUK auszusprechen. «Politisch führt kein Weg mehr daran vorbei», heisst es aus der Ständeratsleitung – gerade, nachdem die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat grünes Licht erteilt haben. Ein Nein wäre «ein Affront», so ein Meinungsmacher im Parlament.

Eine PUK soll ermitteln, ob bei der Übernahme der CS durch die UBS alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Foto: keystone-sda.ch
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Zu untersuchen gilt: Hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) ihre Aufgabe wahrgenommen? Haben der abgetretene Finanzminister Ueli Maurer (72) und die Nationalbank (SNB) dem Treiben der CS-Chefetage zu lange zugesehen? Hat Maurers Nachfolgerin Karin Keller-Sutter (59) richtig reagiert? Müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden? Das alles soll die PUK untersuchen können.

Beschluss in Erarbeitung

Die Parlamentarische Untersuchungskommission ist das schärfste Aufsichtsinstrument des Parlaments. Sie hat deutlich mehr Befugnisse als die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK): So kann sie nicht nur geheime Informationen und Bundesratsprotokolle einsehen. Auch müssen ihr gegenwärtige und frühere Angestellte des Bundes und Bankmanager Auskunft geben, während sie diese der GPK gegenüber verweigern dürfen.

Die Untersuchungskommission verfügt auch über ein eigenes Sekretariat und kann weiteres Personal anstellen. Einer PUK wird deshalb am ehesten zugetraut, Licht ins Dunkel zu bringen.

Was genau untersucht werden soll, wird in einem Bundesbeschluss festgehalten. Für die geplante PUK liegt bereits ein Entwurf vor, der aber streng geheim gehalten wird. Doch laut Blick-Informationen lehnt sich das Papier an den Auftrag für die PUK zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes von 1995. Auch der neue Beschluss soll der PUK viel Spielraum geben, um für die Untersuchung freie Hand zu haben.

Sobald sich die PUK formiert hat, soll sie erst abklären, was sich in Sachen CS ab letztem Sommer abgespielt hat. Dann müssten die Mitglieder festhalten, welche Fragestellungen es zu klären gibt und daraufhin haben sie die Experten zu rekrutieren, die sie zur Klärung brauchen.

Parteispiele?

Derzeit geht man davon aus, dass sich die PUK aus je sieben Vertretern beider Räte zusammensetzt. Es werden nicht immer alle Parteien gleicher Meinung sein. So ist beispielsweise absehbar, dass die SVP kein Interesse daran hat, dass das Image ihres Ex-Bundesrats Maurer ramponiert wird. Auch wird die FDP kaum wollen, dass ihre Finanzministerin Keller-Sutter in einem schlechten Licht erscheint. Im Grunde dürften dennoch alle Parteien ein Interesse daran haben festzustellen, welche Fehler künftig zu vermeiden sind.

Intern haben die Parteien den Mandatsentwurf bereits abgesegnet. Der PUK-Beschluss geht in der Sommersession in den Nationalrat, später in den Ständerat. Es müssen beide Räte zustimmen.

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