Reform spült Millionen in Kantonskassen
Wo die OECD-Gelder hinfliessen

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung der globalen Mindeststeuer für grosse Konzerne ist von der zuständigen Ständeratskommission weitestgehend gut angekommen. Sowohl das etappenweise Vorgehen als auch die inhaltliche Ausrichtung stiessen auf Anklang.
Publiziert: 26.08.2022 um 12:20 Uhr

Ueli Maurer (71) hat keine Wahl. Bis in zwei Jahren müssen die Gewinnsteuersätze für Konzerne in der Schweiz auf mindestens 15 Prozent angehoben werden. Das will die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) so.

Finanzminister Maurer setzt die Reform zähneknirschend durch. Er rechnet mit 1 bis 2,5 Milliarden Franken Mehreinnahmen pro Jahr. Ein Viertel davon soll der Bund bekommen, drei Viertel den Kantonen zugutekommen, so der Vorschlag des Bundesrats ans Parlament.

In der Gesamtabstimmung unterstützte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die vom Bundesrat entworfene Verfassungsänderung mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilte. Auf deren Basis soll ab 2024 die zweite Säule der OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden - zunächst befristet auf dem Verordnungsweg. Ein erster Entwurf der Ausführungsbestimmungen befindet sich aktuell in der Vernehmlassung.

Die Schweiz muss die Unternehmenssteuer anpassen. Und zwar schon ab 2024. Finanzminister Ueli Maurer setzt die Reform zähneknirschend durch.
Foto: keystone-sda.ch
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Regel im Interesse der Schweiz

Die zweite Säule der globalen Steuerreform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr vor. Die WAK-S schreibt, «dass die Übernahme dieser Regel im Interesse der Schweiz und ohne Alternative ist».

Die konkreten Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Kantone sind noch schwer abzuschätzen. Klar ist, dass Hochsteuerkantone im Vergleich zu Niedersteuerkantonen attraktiver werden. Unterschiede zwischen den Kantonen bleiben jedoch bestehen. Für Kantone mit tiefen Steuersätzen und grossen Unternehmen werden Mehreinnahmen entstehen.

Die Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Mehreinnahmen grösstenteils bei den betroffenen Kantonen zu belassen sind, damit diese Massnahmen zur Erhaltung ihrer Standortattraktivität ergreifen können. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die WAK-S die vom der Regierung vorgeschlagene Aufteilung, wonach die Kantone drei Viertel und der Bund den restlichen Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen erhielten.

2000 Firmen betroffen

Eine Minderheit beantragt gemäss Mitteilung, den Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer und somit einen Bundesanteil von 78,8 Prozent vorzusehen. Sie befürchtet, dass die Reform die steuerliche Disparität zwischen den Kantonen verstärken werde. Mit dem höheren Bundesanteil könnten mehr Kantone von den Mehreinnahmen profitieren.


Die Ständeratskommission betont, dass sie in allen geplanten Umsetzungsschritten der Reform konsultiert werden wolle. Ab frühestens 2026 soll ein Gesetz die Verordnung ablösen.

Betroffen von der Reform werden laut dem Bundesrat rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen. Das Parlament wird die Vorlage noch in diesem Jahr beraten. Im Juni 2023 ist dann das Stimmvolk an der Reihe. (SDA/sie)

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