Retouren-Wahnsinn beim Onlineshopping
Müssen wir Rücksendungen bald zahlen?

Steht das Onlineshopping in der Schweiz vor einer Revolution? Die Retourenflut im Onlinehandel ruft die Politik auf den Plan. Jetzt will der Ständerat den Bundesrat in die Pflicht nehmen.
Publiziert: 11.12.2023 um 18:25 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2023 um 10:56 Uhr
Die Schweizer sind Meister darin, Pakete zurückzuschicken.
Foto: Keystone
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Der Ständerat hat den Bundesrat am Montag damit beauftragt, die Anwendung des Verursacherprinzips bei Retouren im Onlinehandel zu prüfen. Er nahm ein Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) mit 34 zu 8 Stimmen an.

Konkret soll der Bundesrtat prüfen, welche Gesetzesänderungen nötig sind, um die Anwendung des Verursacherprinzips bei den Retouren im Online-Versandhandel zu gewährleisten. Dabei muss er nebst verpflichtenden Bestimmungen auch finanzielle Anreize wie eine Lenkungsabgabe – beispielsweise in Form einer vorgezogenen Retourengebühr – untersuchen. Der Nationalrat hatte im Juni dieses Jahres eine solche Rücksendegebühr abgelehnt.

Erhebliche Zusatzaufwände

Kommissionssprecher Damian Müller (39, FDP) führte aus, dass die Retourenquote im Onlinehandel in der Schweiz gemäss einer aktuellen Studie 7 Prozent betrage – jeder vierzehnte Gegenstand wird zurückgeschickt.

In einzelnen Branchen liege die durchschnittliche Quote deutlich höher, so zum Beispiel bei rund 20 Prozent in der Modebranche. Die Retouren würden bei den Anbietern für erhebliche Zusatzaufwände sorgen. Einzelne Umfragen hätten gezeigt, dass die Schweiz auch in Sachen Retouren einen Spitzenplatz in Europa einnimmt – mit einer Quote von 28 Prozent gegenüber 14 Prozent im restlichen Europa.

Kostenlose Retouren würden sowohl einen volkswirtschaftlichen als auch einen ökologischen Fehlanreiz setzen: Bei den Händlern entstünden durch die Rücksendungen zusätzliche Kosten. Vom ökologischen Standpunkt aus würden gebrauchsfähige Gegenstände im Abfall landen, die über grosse Distanzen transportiert worden seien.

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulats beantragt. Er sehe nach wie vor keine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, da die ökologischen Gesamtwirkungen solcher Massnahmen unklar seien, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (64).

Zudem bestünden bereits ökologisch sinnvolle Anreize zur Vermeidung unnötiger Fahrten. Auch gebe es laut einem aktuellen Bericht des Bundesrats kaum Hinweise darauf, dass in der Schweiz in grösserem Masse Neuwaren im Non-Food-Bereich zerstört würden. (SDA/oco)

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