Revision zu Raumplanungsgesetz
Parlament lehnt Landschaftsinitiative ab

Die bedingt zurückgezogene Landschaftsinitiative hat im Nationalrat einen schweren Stand. Einen indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren haben die Räte mit dem zweiten Teil der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes schon im Herbst verabschiedet.
Publiziert: 05.12.2023 um 09:34 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2023 um 11:25 Uhr
Die bereits bedingt zurückgezogene Landschaftsinitiative, die Baugebiete von Nichtbaugebieten trennen will, hatte im Nationalrat einen schweren Stand. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Das Parlament sagt Nein zur bedingt zurückgezogenen Landschaftsinitiative. Einen indirekten Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren haben die Räte mit dem zweiten Teil der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes schon im Herbst verabschiedet. Ein Referendum ist bisher nicht in Sicht.

Der Ständerat beschloss schon 2022 ein Nein zur Initiative. Der Nationalrat zog am Dienstag mit 122 zu 59 Stimmen und mit einer Enthaltung nach für den Fall, dass die Initiative doch noch an die Urne kommen sollte. Für SVP, Mitte, FDP und GLP war die Initiative nicht mehr nötig, für einige Gegner auch zu extrem.

Das revidierte Raumplanungsgesetz sei ein «echter Meilenstein». Es nehme Anliegen der Initiative auf und lasse doch gewisse Freiheiten, sagte Mike Egger (SVP/SG) für die Kommissionsmehrheit. Vor allem Mitglieder der SVP argumentierten im Rat gegen die Initiative.

Ausgangslagen und Siedlungsstrukturen seien nicht im ganzen Land gleich und die Raumplanung Sache der Kantone, sagte etwa Thomas de Courten (SVP/BL). Roman Hug (SVP/GR) sprach von einer «Zentralisierungsinitiative», Andreas Gafner (EDU/BE) von «sturer Umnutzungsverhinderung».

«Unnötig, unklar, anti-föderalistisch»

Die Bevölkerung ärgere sich über den Extremismus gewisser Kreise, stellte auch Benjamin Roduit (Mitte/VS) fest. Er selber ärgerte sich über die Debatte zur Initiative, obwohl sich kein Referendum zum Raumplanungsgesetz abzeichne. «Unnötig, unklar, anti-föderalistisch» nannte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) die Initiative.

Das Begehren verhindere Entwicklungsmöglichkeiten für die Wirtschaft und sei nicht mehr nötig, meinte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Es lohne sich, Erfahrungen mit den neuen Gesetzesbestimmungen zu machen, fand auch Nicolò Paganini (Mitte/SG).

Die Initiantinnen und Initianten selbst setzen auf das revidierte Raumplanungsgesetz und haben ihr Begehren deshalb bedingt zurückgezogen. Es könnte aus der Schublade geholt werden, sollte das Gesetz nicht in Kraft treten. SP und Grüne plädierten für ein Ja zur Initiative für den Fall, dass diese doch noch an die Urne kommt.

Wesentlich war auch der Faktor Zeit. Die neuen Bestimmungen im Raumplanungsgesetz könnten deutlich schneller umgesetzt werden als dies mit einem Verfassungsartikel und dessen Umsetzung im Gesetz möglich wäre, schrieb das Komitee zum Rückzug.

Linke befürchtet Schlupflöcher

Eine rot-grüne Minderheit wollte ein Ja zur Initiative. Christophe Clivaz (Grüne/VS) beklagte Unsicherheiten rund um das neue Raumplanungsgesetz. Es gebe viele Ausnahmen bei der Stabilisierung der versiegelten Flächen, zum Beispiel für Landwirtschaft, Tourismus und Anlagen zur Energiegewinnung.

Martina Munz (SP/SH) kritisierte die Sonderzonen ausserhalb von Baugebieten, die das Gesetz unter strengen Auflagen zulässt, als «Blackboxes». Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates würden entscheiden, ob diese Zonen «ein weiteres Schlupfloch für weitere Bautätigkeiten ausserhalb des Baugebietes werden».

Der mit der Gesetzesrevision gelungene Kompromiss müsse sich noch beweisen, fügte Bastien Girod (Grüne/ZH) hinzu. Die Initiative habe eine laufende Diskussion verändern wollen und Wirkung gezeigt, sagte Michael Töngi (Grüne/LU), Mitglied des Initiativkomitees. Laut Beat Flach (GLP/AG) – auch er ist Mitglied des Initiativkomitees – war die Initiative eine Antwort auf die lange verschleppte Revision des Raumplanungsrechts.

Indirekter Gegenvorschlag

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte die Räte jahrelang beschäftigt. Das Parlament entschied, diese Vorlage zum indirekten Gegenvorschlag zu der Initiative zu machen. Kernelement der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb von Bauzonen.

Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen. (SDA)

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