SP-Badran droht mit Volksinitiative für schärfere Lex Koller
«Gemeinden schiessen sich ins eigene Knie»

Die Behörden im Berner Oberland pfeifen auf das Gesetz, wenn schwerreiche Ausländer Land kaufen wollen. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran treibt das zur Weissglut. Seit Jahren kämpft sie für eine Verschärfung der Lex Koller – und gibt nicht auf.
Publiziert: 10.05.2021 um 20:17 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2021 um 07:41 Uhr
In Gstaad ist Mohammed bin Saud bin Salim Bahwan al-Mukhaini, ein Scheich aus dem Oman, Besitzer dieses Chalets.
Foto: Thomas Meier
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Lea Hartmann

Die Behörden drücken nicht nur ein, sondern beide Augen zu. Blick hat aufgedeckt, wie reiche Ausländer im Berner Oberland an Land kommen, obwohl der Verkauf von Schweizer Boden an ausländische Personen durch die Lex Koller streng reglementiert ist.

So bekam beispielsweise ein Scheich aus dem Oman 2017 in Gstaad grünes Licht für den Kauf eines 2000-Quadratmeter-Grundstücks mit grossem Chalet. Auch wenn – was laut Gesetz eigentlich Bedingung wäre – es wenig glaubhaft ist, dass sein Lebensmittelpunkt im Berner Ferienort liegt. Zudem besass der Scheich zum Kaufzeitpunkt bereits ein anderes Haus in Gstaad, was ein weiteres Ausschlusskriterium gewesen wäre. In Dutzenden weiteren Fällen, von denen Blick Kenntnis hat, haben die Behörden das Gesetz enorm lasch ausgelegt oder die Einhaltung von Auflagen nie kontrolliert.

«Gemeinden schiessen sich ins eigene Knie»

«Das geht nicht!», empört sich SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (59). Die Lex Koller, benannt nach dem ehemaligen Justizminister Arnold Koller (87), ist der Grund, weshalb die Zürcherin 2011 ins Bundeshaus wollte. Erfolgreich konnte sie verhindern, dass das Gesetz abgeschafft wird.
Auch danach blieb der Kampf gegen das «ausländische Kapital, das einheimisches verdrängt und alles teurer macht», Badrans Mission.

Die Nationalrätin ist überzeugt, dass auch in anderen Kantonen weggeschaut wird. «Dabei schiessen sich die Gemeinden ins eigene Knie», sagt sie. Schliesslich wolle die Lex Koller sicherstellen, dass diejenigen, die in der Schweiz Land besitzen, auch hier Steuern zahlen.

Für Badran nur «Spitze des Eisbergs»

Der Kauf von Villen und Luxus-Chalets durch reiche Ausländer ist aus Badrans Sicht aber «nur die Spitze des Eisbergs». Schon vor Jahren machte sie sich für eine Verschärfung der Lex Koller stark – scheiterte aber am Ständerat. Die Zürcherin will, dass auch Geschäftsimmobilien der Bewilligungspflicht unterstellt werden – so wie das bis 1998 schon war. Ausserdem sollen Personen aus dem Ausland keine Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierte Immobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen.

Sie werde nun vermutlich erneut einen Anlauf nehmen, um diese Forderungen im Parlament durchzubringen, kündigt Badran an. «Und wenn das nicht klappt, dann ist fertig. Dann mache ich eine Volksinitiative.»

Auch Bürgerliche pochen aufs Gesetz

Auf die Unterstützung von Mitte-Nationalrat Martin Candinas (40) kann die SP-Politikerin dabei nicht zählen. Der Bündner wehrt sich gegen eine Verschärfung der Lex Koller. Was die von Blick publik gemachten Fälle betrifft, teilt der Bündner Badrans Meinung jedoch. «Die Gesetze sind einzuhalten, ob wir sie gut finden oder nicht!»

Auch SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (62), der aus Gstaad kommt, ist dies wichtig zu unterstreichen. Er sieht nun den Kanton Bern in der Pflicht, die Bewilligungspraxis der zuständigen Behörden zu überprüfen.

Candinas wiegelt derweil ab. Dass es bisher keinen öffentlichen Aufschrei oder Klagen gegeben habe, zeige aus seiner Sicht, dass die lockere Umsetzung der Lex Koller akzeptiert werde. Nur: In den meisten Fällen dürfte die Öffentlichkeit, schon nur die Gemeindebewohner, gar nie von den Fällen erfahren – geschweige denn einschätzen können, ob alles mit rechten Dingen zuging.

Bern ist sich keiner Schuld bewusst

Der Kanton Bern weist jedes Fehlverhalten von sich – und schiebt die Verantwortung an den Bund ab. Die von Blick aufgedeckten Fälle «wurden durch das Bundesamt für Justiz geprüft und nicht für unzulässig befunden, denn sie bewegen sich im Rahmen der vom Bundesamt entwickelten Praxis», schreibt das kantonale Amt für Wirtschaft.

Im entsprechenden Merkblatt des Bundes heisse es wörtlich: «Gemäss konstanter Praxis werden beim Nachweis eines Mehrbedarfs Nettowohnflächen bis 250 Quadratmeter und Grundstücksflächen bis 1500 Quadratmeter ohne weiteres bewilligt, ausnahmsweise auch grössere Überschreitungen der Regellimiten.»

Lex Koller soll den «Ausverkauf der Heimat» verhindern

Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.

Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.

Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».

Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.

Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.

Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».

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