Diese Kantone sind härter als der Bund
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Wo gelten welche Regeln?
Diese Kantone sind härter als der Bund

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen für die ganze Schweiz in Kraft gesetzt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Einige Kantone aber gehen weiter. Nur: Was gilt wo? BLICK schafft den Durchblick.
Publiziert: 08.10.2020 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2020 um 12:10 Uhr
Lea Hartmann, Sermîn Faki, Noa Dibbasey

Der Bundesrat hat am 28. Oktober den Kampf gegen das Coronavirus verschärft. Clubs mussten schliessen, es gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr, eine Obergrenze von 50 Personen für Veranstaltungen sowie eine Maskenpflicht in Innenstädten. Einige Kantone aber gehen noch weiter. Welche Massnahme wo gelten, lesen Sie hier:

Aargau

Im Kanton Aargau sind besondere Massnahmen für Bars in Kraft. Die Maske muss dort sogar dann getragen werden, wenn man am Tisch sitzt. Ausserdem wurde eine Maskenpflicht an Schulen ab Sekundarstufe sowie an Mittel- und Berufsfachschulen eingeführt. Der Kanton machte auch den Spitälern zusätzliche Vorgaben. Akutspitäler mit Intensivstationen wurden aufgefordert, nur so viele Operationssäle für medizinisch nicht dringend angezeigte Operationen zu betreiben, dass sie bei steigenden Fallzahlen innerhalb von 48 Stunden zusätzliche Kapazitäten zur intensiven Versorgung von Corona-Patienten zur Verfügung haben.

Appenzell Ausserrhoden

In Ausserrhoden muss auch am Arbeitsplatz zu jeder Zeit eine Maske getragen werden.

Appenzell Innerrhoden

In Innerrhoden gelten keine weitergehenden Bestimmungen.

Basel-Landschaft

In allen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen gilt Maskenpflicht ab 12 Jahre. Ab Montag, 2. November wird diese ausgeweitet: Dann müssen auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II Maske tragen.

Basel-Stadt

Auch der Kanton Basel-Stadt hat die Maskenpflicht an Schulen ausgeweitet: Bereits ab der Oberstufe müssen auch Schülerinnen und Schüler im Unterricht Masken tragen.

Bern

Im Kanton Bern dürfen Veranstaltungen nur mit maximal 15 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Zudem hat der Kanton auch Kinos, Theater, Konzertsäle, Museen und Lesesäle sowie Sport- und Fitnesszentren geschlossen. Unproblematische Gruppentrainings wie Yoga dürfen aber stattfinden. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt ab der Oberstufe.

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Freiburg

Ab dem 3. November, 23 Uhr, befindet sich Freiburg in einem Teil-Lockdown. Restaurants und Bars, Museen, Kinos, Theater, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dies gilt vorerst bis 30. November. Schulen bleiben zwar weiterhin offen, doch es gilt eine strikte Maskenpflicht – für alle Personen über 12 Jahren. Bis Ende März sind zudem alle Skilager verboten. In Altersheimen und Spitälern gilt ein Besuchsverbot und auch die Regeln für Veranstaltungen und Treffen wurden verschärft: Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen – Ausnahmen gibt es unter anderem für Hochzeiten, Gottesdienste und Bestattungen. Prostitution ist verboten.

Genf

Genf hat den Ausnahmezustand erklärt. Restaurants, Bars sowie alle Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, sind geschlossen. Auch Kinos, Theater, Fitnesszentren und Kunsteisbahnen sind zu, ebenso wie Coiffeur- und Kosmetiksalons. Weiterhin geöffnet sind Apotheken, Drogerien, Optiker, Garagen, Bibliotheken, Märkte und Blumenläden. Auch Schulen und Krippen haben ihre Türen weiterhin geöffnet. Der Ausnahmezustand gilt vorerst bis zum 29. November.

Glarus

In Glarus gibt es keine Schutzmassnahmen, die über die Weisungen des Bundes hinausgehen.

Graubünden

Der Kanton Graubünden geht in einem Bereich weiter als die Mindest-Vorgaben des Bundes: An Schulen gilt die Maskenpflicht bereits ab der Oberstufe und nicht erst ab Stufe Gymnasien und Berufsschulen.

Jura

Im Kanton Jura sind seit dem 2. November alle Bars und Restaurants sowie weitere öffentliche Einrichtungen von Museen bis Sportzentren geschlossen. Zudem werden Ansammlungen von über fünf Menschen untersagt. Als Ausnahme gelten unter anderem gesetzgebende Versammlungen sowie Gottesdienste. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ab Sekundarstufe wurde eine Maskenpflicht verfügt.

Luzern

Ab 31. Oktober dürfen die Heimbewohner und Patienten täglich von zwei sehr engen Bezugspersonen besucht werden. Die übrigen Massnahmen, die der Kanton Luzern schon vor den Bundesmassnahmen beschlossen hat, bleiben in Kraft: Erotik- und Sexbetriebe bleiben geschlossen, in Autos gilt Maskenpflicht, wenn darin Menschen fahren, die nicht im selben Haushalt leben. Schülerinnen und Schüler müssen ab der Oberstufe Maske tragen.

Neuenburg

In Neuenburg gilt ab dem 4. November ein Teil-Lockdown. Restaurants, Bars, Museen Schwimmbäder und Fitnesszenter sind geschlossen sowie kulturelle Veranstaltungen untersagt. Mit Ausnahme von Begräbnissen sind auch religiöse Aktivitäten vom Verbot betroffen. Zuvor hatte die Kantonsregierung bereits Ansammlungen von über fünf Menschen untersagt, auch im privaten Rahmen. Die Beschränkung gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Es gilt zudem eine Maskenpflicht für die Oberstufe.

Nidwalden

Ab dem 4. November dürfen an Veranstaltungen nicht mehr als 30 Menschen teilnehmen. Zudem wird die Maskenpflicht an Schulen ausgeweitet: Sie gilt für sämtliche Lehrpersonen ab dem Kindergarten. Schüler müssen ab der Oberstufe (der Orientierungsschule) Maske tragen. Selbst beim Sportunterricht müssen sie Schüler anbehalten, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Obwalden

Auch in Obwalden sind Veranstaltungen bereits mit über 30 Teilnehmenden verboten.

Schaffhausen

In Schaffhausen gibt es keine Schutzmassnahmen, die über die Weisungen des Bundes hinausgehen.

Schwyz

Im Kanton Schwyz ist die Durchführung von Veranstaltungen mit über 30 Personen verboten. Am Arbeitsplatz gilt in den Innenräumen eine Maskentragepflicht, auch wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Schülerinnnen und Schüler müssen bereits ab der Oberstufe Masken tragen.

Solothurn

Solothurn hat Shishabars sowie und Sexbetriebe geschlossen. In Bars dürfen insgesamt höchstens 30 Gäste gleichzeitig anwe­send sein. Auch Take-aways und Imbissbetriebe müssen zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen bleiben. Zudem ist es verboten, Veranstaltungen mit über 30 Personen durchzuführen.
In beleb­ten Bereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen dürfen sich nicht mehr als 5 Personen treffen. Zudem gilt Maskenpflicht in Taxis.

St. Gallen

In St. Gallen sind Spitalbesuche nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal der Oberstufe müssen auch im Klassenzimmer eine Maske tragen. Der Sportunterricht wird eingeschränkt und der Gesangsunterricht ausgesetzt.

Tessin

Neben Discotheken und Clubs hat der Kanton auch Pianobars und Erotikklubs geschlossen.

Thurgau

Veranstaltungen mit über 30 Teilnehmern müssen gemeldet werden und ein Schutzkonzept einreichen.

Uri

Ab dem 6. November sind, wie in den anderen Innerschweizer Kantonen, Veranstaltungen mit über 30 Teilnehmenden verboten.

Waadt

Waadt hat den Notstand ausgerufen. Restaurants, Bars, Kinos, Museen und andere Freizeiteinrichtungen müssen ab 4. November, 17 Uhr, ihre Türen schliessen – und zwar vorerst bis Ende Monat. Öffentliche und private Treffen sind nur noch bis maximal 5 Personen erlaubt. Zudem müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wo immer möglich, von zu Hause aus arbeiten.

Wallis

Das Wallis war der erste Kanton, der hart durchgriff – die Staatsrat beschloss einen Teil-Lockdown noch bevor der Bundesrat am 28. Oktober weitere Massnahmen traf. Seit dem 22. Oktober sind Clubs sowie Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Bibliiotheken oder Museen geschlossen. Zudem sind öffentliche und private Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Teilnehmern untersagt. Ebenso gilt ein Versammlungsverbot für mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum. Besuche in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen werden unter dem Vorbehalt von Härtefällen ausgesetzt. Für Bars und Restaurants galt seit dem 22. Oktober eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Ab dem 7. November bleiben Restaurants, Bars und Cafés bis vorerst Ende Monat ganz geschlossen.

Zug

An öffentlichen Schulen gilt ab der Oberstufe Maskenpflicht für alle – auch für Schüler, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Zürich

In Zürich gilt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ebenfalls bereits aber der Sekundarstufe I. An Veranstaltungen mit über 30 Personen muss ebenfalls Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für das Sexgewerbe gilt zudem die Regel, dass Freier ihre Kontaktdaten angeben und Prostituierte diese verifizieren müssen.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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