Betrug: Verkehrschefs müssen vor Gericht
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Strafanzeige eingereicht
Betrug: Verkehrschefs müssen vor Gericht

Jetzt ist es klar, die Chefs der Verkehrsbetriebe Luzern und der Berner BLS müssen sich wegen Verdacht auf Betrug vor Gericht verantworten.
Publiziert: 24.11.2020 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2021 um 09:39 Uhr

Nun ist es offiziell: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige bei den kantonalen Staatsanwaltschaften in Bern und Luzern eingereicht. Die dortigen Verkehrsbetriebe haben zu hohe Subventionen eingestrichen. BLICK hatte berichtet, dass dieser Schritt bevorsteht.

Stadt wollte keine Anzeige

Am 20. November hatte die Stadt Luzern einen Untersuchungsbericht zur Geschäftstätigkeit der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) im subventionierten Orts- und Regionalverkehr veröffentlicht. Die Stadt verzichtete aber auf eine Anzeige. Der Bericht zeigt laut BAV aber, dass die Verantwortlichen der Luzerner Verkehrsbetriebe seit 2010 im subventionierten öV Gewinne erzielten und diese gegenüber den Bestellern nicht auswiesen.

Bei der BLS hat eine andere Untersuchung gezeigt, dass die Geschäftsleitung gegenüber Bund und Kantonen seit mehreren Jahren bewusst nicht alle Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund offengelegt hat. Beide Unternehmen bezogen in der Folge zu viel Subventionen. In Absprache mit den öV-Verantwortlichen der Kantone Bern und Luzern reicht das BAV Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der BLS und der Verkehrsbetriebe Luzern AG ein.

Das BAV unter der Leitung von Peter Füglistaler hat Anzeige eingereicht.
Foto: Keystone

Staatsanwaltschaften von Bern und Luzern

Als Tatbestand steht in beiden Fällen Betrug im Vordergrund. Die Anzeigen werden bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Luzern eingereicht. Zudem fordern Bund und Kantone beziehungsweise der Verkehrsverbund Luzern die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen zurück.

Entsprechende Vereinbarungen sind unter Federführung der Kantone in Erarbeitung. Weiter hat das BAV die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Revisionsstellen der BLS und der VBL ihre Pflichten in den vergangenen Jahren genügend wahrgenommen haben. (pt)

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