Strassburg mit wegweisendem Schweizer Urteil
Sexualkunde bleibt in Kindsgi und Schule Pflicht

Kein Kindergärtner oder Schüler darf in der Schweiz das Unterrichtszimmer verlassen, wenn Sexualkunde gelehrt wird. Und dies bleibt so. Zwei Basler Familien haben vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren. Damit ist ein jahrelanger, emotionale Debatte vorbei.
Publiziert: 18.01.2018 um 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2018 um 16:03 Uhr
Bereits im Kindergarten werden Fragen zu Sex beantwortet.
Foto: KEY
Nico Menzato

Plüschvagina, Holzpenis und Videos, die keinen Zweifel lassen: 2011 wurden an den Basler Schulen Sex-Koffer und Boxen verteilt. Sie sollten den Pädagogen als Hilfsmittel im Aufklärungsunterricht dienen.

Der Basler Sex-Koffer, mit Plüsch-Genitalien, Holzpenis und Aufklärungsbüchern.
Foto: BAA_2012_04_20

Es kam zum grossen Aufschrei. Die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» wurde lanciert – und mittlerweile wieder zurückgezogen. Weil die Sex-Koffer wieder verschwanden. Es wurde publik, dass der Kopf des Komitees, Benjamin Spühler, ein verurteilter Kinderschänder ist. Das Komitee distanzierte sich von ihm.

Bundesgericht stützte Basler Behörden

Der Sexualkundeunterricht aber ist Bestandteil des Lehrplans geblieben. Und zwar ist er für alle Schüler und Kindergärtner obligatorisch. Dagegen wehren sich Basler Familien – bislang erfolglos. Das Bundesgericht stützte 2014 als letzte Schweizer Instanz die Basler Behörden. 

Für die höchsten Richter war es gemäss Urteil entscheidend, dass der Basler Sexualunterricht für Kindergartenkinder und Primarschüler nicht systematisch erfolge, sondern dass die Lehrer reaktiv auf allfällige Fragen der Kinder antworten.

Der umstrittene Unterricht greife zwar in das Erziehungsrecht der Eltern ein und tangiere ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit, so das Bundesgericht damals weiter. Es hält diese Eingriffe indes für gerechtfertigt.

Strassburg stützt Schweiz

Eine Familie akzeptierte das Urteil nicht und gelangte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Und verlor. Der EGMR hält in der Begründung fest, es sei eines der Ziele der Sexualkunde, die Kinder vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Dabei handle es sich um eine reale Gefahr. Der Gerichtshof unterstreicht, ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung bestehe darin, die Kinder auf die Realitäten der Gesellschaft vorzubereiten.

Insofern werde mit dem im Kanton Basel-Stadt angebotenen Sexualkundeunterricht ein legitimes Ziel verfolgt, so die Richter.

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