Streit um Cannabis
Legal kiffen? Die Schweiz nimmts easy

Das Parlament will Cannabis und Alkohol nicht gleichstellen. Wie geht es weiter mit der Legalisierung? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 09.03.2024 um 00:11 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2024 um 10:53 Uhr
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Miriam Weber
Beobachter

Ein Bier in der einen und einen Joint in der anderen Hand. Beides Genussmittel. Beides legal. Das verlangte eine Standesinitiative des Kantons Solothurn, die diese Woche vors Parlament kam. Für den Handel und Konsum von Cannabis sollten dieselben rechtlichen Vorschriften gelten wie für Alkohol.

Doch das ging dem Parlament zu weit. Nach dem Ständerat lehnte diese Woche auch der Nationalrat die Initiative ab. Was heisst das für die Legalisierung von Cannabis? Die vier wichtigsten Fragen und Antworten:

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Wird Cannabis jetzt legalisiert oder nicht?

Der Konsum von Cannabis soll legalisiert werden. Zumindest, wenn es nach der Subkommission «Cannabisregulierung» des Nationalrats geht, die seit zwei Jahren an der Umsetzung arbeitet. Allerdings soll Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Anders als Tabak und Alkohol, die laut der Lebensmitteldefinition Genussmittel sind.

Für den Handel und Konsum von Cannabis sollten dieselben rechtlichen Vorschriften gelten wie für Alkohol.
Foto: Nathalie Taiana
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Das bedeutet, dass der Konsum von Cannabis nicht gefördert werden soll. «Um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sollen Produktion, Vertrieb und Verkauf stark staatlich kontrolliert werden», schreibt die Gesundheitskommission des Nationalrats im Herbst 2023.

Zudem ist eine Lenkungsabgabe vorgesehen, wie man sie heute von der Tabaksteuer kennt. Bei einem Päckchen Zigaretten macht die Tabaksteuer gut die Hälfte des Preises aus. Die Einnahmen fliessen direkt in die AHV und die IV – der hohe Preis von gegen neun Franken pro Päckli soll vom Zigarettenkonsum abhalten.

Bei ihren Erwägungen lässt sich die Subkommission von Fachpersonen aus dem kanadischen Quebec und aus Deutschland beraten, wo die Legalisierung von Cannabis bereits umgesetzt wurde.

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Wann kommt die Legalisierung?

Im Bericht der Gesundheitskommission ist von einem «äusserst komplexen Rechtsetzungsprojekt» die Rede. Die Legalisierung betreffe nicht nur das Strafrecht. Auch Fragen rund um den Schutz von Jugendlichen oder dem Strassenverkehrsrecht müssen geklärt werden. So ist zum Beispiel nicht klar, wie hoch der THC-Anteil im Blut sein darf, wenn jemand hinter dem Steuer sitzt.

Die Subkommission will Ende dieses Jahres einen Vorschlag beraten. Dieser sogenannte Erlassentwurf kommt danach vor die Gesundheitskommission des Nationalrats und später ins Parlament.

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«Meine Einschätzung ist, dass wir realistischerweise 2027 eine Gesetzgebung haben werden», schreibt Barbara Gysi (59), SP-Nationalrätin und Präsidentin der Subkommission, auf Anfrage. Die Beratung könne das Vorhaben jedoch verzögern. Und auch dann ist die Legalisierung nicht garantiert.

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Was sagen Gegnerinnen und Gegner?

Nicht alle sind vom legalen Kiffen überzeugt. So hat die SVP ein Referendum angekündigt, wenn die Cannabislegalisierung kommt. Die damalige SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler (47) sagte «20 Minuten», der Konsum sei für Jugendliche sehr schädlich: «Wird Gras legal, sinkt die Hürde zum Kiffen für Junge dramatisch.» Aus Sicht der SVP soll das Volk das letzte Wort haben.

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Wer darf heute legal kiffen?

Es ist kompliziert. Wer kifft, aber keinen Cannabis dabeihat, zahlt 100 Franken. Wer Cannabis dabeihat und nicht kifft, zahlt nichts. Wenn es jedoch mehr als 10 Gramm Gras sind, gibt es einen Strafbefehl.

Seit August 2022 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt. Gemäss Bundesamt für Gesundheit können Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Arzneimittel ohne Bewilligung verschreiben.

Ebenfalls erlaubt ist der Konsum von CBD und anderen Cannabinoiden, die einen THC-Gehalt von unter einem Prozent aufweisen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Die Liste der verbotenen Betäubungsmittel wird halbjährlich ergänzt. So kann es sein, dass der Konsum eines Cannabinoids, das im Februar noch legal war, im März bereits verboten ist.

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